EU erlaubt ermäßigten Steuersatz für eBooks
Kaum zu glauben, aber wahr: Der Vorschlag der EU-Kommission, den Ländern freie Wahl bei der Besteuerung von eBooks zu lassen, wurde am 2. Oktober 2018 vom EU-Ministerrat angenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war es eine nicht enden wollende Odyssee.
Damit dürfen die EU-Länder nun frei wählen, ob sie digitale Publikationen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz versehen, oder weiterhin den regulären Satz verwenden. In Deutschland werden für gedruckte Bücher Abgaben in der Höhe von 7 Prozent fällig (Österreich: 10 Prozent), für eBooks sind es 19 Prozent (Österreich: 20 Prozent).
Bereits 2014 hatte die deutsche Politik ihre Absicht bekundet, den Steuersatz auf eBooks ebenfalls senken zu wollen. Damals stand die Entscheidung der EU noch aus, denn man wollte das geltende EU-Recht nicht verletzten, wie es z.B. Frankreich und Luxemburg gemacht haben. Hier findest du eine umfangreiche Chronologie der Ereignisse zum eBook-Steuersatz.
„Digital Single Market“ als Ziel
Mit der neuen Regelung will die EU einen Schritt in Richtung „digital single market“ machen. Bis vor kurzem galt für eBooks noch das Bestimmungslandprinzip, das vorsieht, dass der Steuersatz abhängig vom Aufenthaltsort des Käufers zu entrichten ist. Mit ein Grund für diese Regelung waren Steuerschlupflöcher großer Konzerne, die durch geringere Steuerbelastungen den Wettbewerb verzerrt haben.
Nun wird sich natürlich zeigen müssen, ob die Politik ihren Worten auch Taten folgen lassen und den Steuersatz auf eBooks senken wird. Es wird dann ebenso interessant sein zu sehen, ob die Reduktion bei den Lesern ankommt. Wie kürzlich berichtet, sind die eBook-Preise seit Jahren ohnehin rückläufig. Die Anwendung des reduzierten Steuersatzes könnte die Entwicklung weiter beschleunigen.
Die jüngste Entscheidung der EU ist allerdings noch nicht das Ende vom Lied. Nachdem die Kommission 5 Jahre beraten hat und der Beschluss nun gefasst wurde, lässt man ebenfalls gleich wissen, dass es sich nur um eine temporäre Regelung handelt. Man will in weiterer Folge ein endgültiges Steuersystem implementieren, das den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bieten soll. Wann das der Fall sein wird, steht in den Sternen.