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Apple gewinnt Samsung-Designstreit; Star Trek als nächstes Ziel?

Geschätzte Lesezeit: 2:51 min.

Unglaublich – aber wahr: Das zuständige Düsseldorfer Landesgericht hat den deutschlandweiten Verkaufsstopp des Samsung Galaxy Tab 10.1 (sowie des Galaxy Tab 7.7) vor wenigen Tagen bestätigt.

Das kuriose an der Entscheidung ist die Tatsache, dass nicht das Apple iPad mit dem Galaxy Tab verglichen wurde, sondern das Samsung Tablet mit den von Apple hinterlegten Geschmacksmustern, welche das Design eines Tablet-PCs zeigen.

Das entsprechende Design-Patent beschreibt dabei nicht etwa das iPad im Detail, sondern ist sehr allgemein gehalten und könnte genauso gut einen digitalen Bilderrahmen betreffen. Dieser Argumentation wurde in den Niederlanden bei der Entscheidung gegen einen Verkaufsstopp aufgrund des Designs auch gefolgt. In Deutschland war die zuständige Richterin allerdings anderer Meinung und will im hinterlegten Geschmacksmuster offenbar eindeutig das iPad erkannt haben.

In den USA argumentiert Samsung, dass die Patente keine Gültigkeit hätten, da bereits in diversen Science-Fiction Filmen ähnliche Designs zur Anwendung kamen – lange bevor die Idee des iPad überhaupt zu Papier gebracht wurde. So amüsant diese Argumentation auch klingen mag, sie ist durchaus richtig. Samsung bedient sich dabei des Films „2001“ von 1968 (siehe Video und „Alles lesen“), in welchem bereits Tablet-PCs gezeigt wurden. Seitdem gibt es aber auch zahlreiche andere Science-Fiction Publikationen, welche sich einer ähnlichen Idee bedienen (siehe Bild: Star Trek; 1996).

Beschreibung des Patents

Apples Patent beschreibt:

  • „(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
  • (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt
  • (iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche
  • (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist
  • (v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
  • (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.“

Wie vorhin erwähnt, könnte es sich dabei genauso um einen digitalen Bilderrahmen handeln. Wie es der Zufall so will, hat Samsung bereits im Jahr 2006 einen solchen Bilderrahmen auf den Markt gebracht (siehe oben, letztes Bild).

Dieser sieht dem iPad, welches erst vier Jahre später erschienen ist, ähnlicher als das Galaxy Tab. Das Geschmacksmuster von Apple wurde zwar schon 2004 registriert, gibt sich aber dennoch ganz anders als der Bilderrahmen – wie man den Skizzen entnehmen kann.

Wenn man sich das Design und die Beschreibung dazu nochmals genauer anschaut, dann kommt man nicht umhin zu bemerken, dass es sich bei diesem Patent eigentlich nur um die Beschreibung eines Notebooks ohne Tastatur handelt. Nicht besonders innovativ, wenn ihr mich fragt.

Ein weiteres Highlight des ganzen Theaters, ist die Tatsache, dass Apple im Antrag um die Einstweilige Verfügung möglicherweise Bilder des Galaxy Tab 10.1 so aufgenommen hat, um Ähnlichkeiten zwischen Apples und Samsungs Tablets hervorzuheben. Das hat die zuständige Richterin offenbar nicht weiter interessiert …

Wie auch immer; Samsung hat bereits angekündigt mit allen Mitteln gegen das Verkaufsverbot vorgehen zu wollen. Ob der Streit noch rechtzeitig beigelegt werden kann bzw. Samsung es schafft das Ruder herumzureißen, steht in den Sternen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Prozessende bereits einen Nachfolger gibt, stehen jedenfalls nicht schlecht.

Andere Tablet-Hersteller dürften aufgrund der Düsseldofer Entscheidung ebenfalls zittern. Die Designs unterscheiden sich von Apples Geschmacksmuster ebenso wenig wie das Galaxy Tab. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist damit wohl noch nicht gesprochen und wir dürfen uns schon mal Popcorn für den nächsten Akt bereitstellen.

Hier noch das passende Video aus dem Filmklassiker „2001“:


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Noch bevor Kindle und Tolino in Deutschland an den Start gegangen sind, hat Chalid seinen ersten eBook Reader im Jahr 2007, aus Begeisterung an der Technik, aus den USA importiert. Als Mitbegründer und Chef-Redakteur hat er seit der Gründung von ALLESebook.de, im Jahr 2010, inzwischen über 100 eReader zahlreicher Hersteller getestet. Mehr erfahren
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