Frankreich will stationären Buchhandel vor Online-Konkurrenz schützen

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Eine Entwicklung, die sich in vielen Buchmärkten weltweit abzeichnet, ist das starke Wachstum der Online-Händler. Dieses Wachstum geht zumeist auf Kosten des stationären Buchhandels, der in vielen Ländern unter dem Druck der großen Versandhändler leidet.

In Großbritannien ist der Rückgang bei den stationären Buchläden besonders drastisch. Dort haben in den letzten 7 Jahren über 50 Prozent der Buchläden geschlossen. 2005 gab es im vereinigten Königreich rund 4.000 Buchhändler, 2012 waren es nur noch 1.878. Alleine im Jahr 2012 haben 400 Buchhandlungen geschlossen.

Französischer Dämpfer für Amazon

In Frankreich will man es nicht so weit kommen lassen. Dort gibt es zwar die Buchpreisbindung, allerdings ist der Druck der Versandhändler dennoch zu spüren – wie auch hierzulande. Die französische Regierung hat daher ein neues Gesetz erlassen, das es verbietet, maximal herabgesetzte Bücher versandkostenfrei zu versenden. D.h. bei einem in Frankreich zulässigen Preisabschlag von 5 Prozent, dürfen Bücher zukünftig nicht mehr ohne Versandkosten verkauft werden.

Diese Maßnahme zielt insbesondere auf Amazon ab, die Bücher allesamt ohne Versandkosten und mit dem erlaubten 5 prozentigen Abschlag verkaufen. Darin sehen sowohl Abgeordnete der regierenden Sozialisten als auch der oppositionellen Konservativen „Dumping“-Angebote. Sie fürchten um den Bestand der rund 3.500 Buchhändler Frankreichs. Amazon hat die Entscheidung als „Diskriminierung der Verbraucher im Internet“ bezeichnet. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, fehlt noch die Bestätigung vom französischen Senat.

Frankreich geht einen eigenen Weg

Die französischen Gesetzgeber sind bei Verordnungen und Gesetzesänderungen rund um den Buchmarkt in den letzten Jahren besonders aktiv gewesen. Für 2012 wurde durch die vorige Regierung eine Anhebung des ermäßigten Steuersatzes auf 7 Prozent (von 5,5 Prozent) beschlossen. Diese Änderung wurde mit 1. Januar 2013 von der aktuellen Regierung aber wieder zurückgenommen.

Außerdem hat Frankreich (ebenso wie Luxemburg) den Steuersatz von eBooks auf den ermäßigten Steuersatz geduckter Bücher gesenkt, da es sich nach Ansicht der Regierenden um das selbe Kultugut handelt – nur in anderer Form. Nach EU-Recht gelten eBooks hingegen als Diensleistung und sind daher regulär zu besteuern. Die EU-Kommission hat im Februar 2013 Anklage gegen Frankreich und Luxemburg erhoben.

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Noch bevor Kindle und Tolino in Deutschland an den Start gegangen sind, hat Chalid seinen ersten eBook Reader im Jahr 2007, aus Begeisterung an der Technik, aus den USA importiert. Als Mitbegründer und Chef-Redakteur hat er seit der Gründung von ALLESebook.de, im Jahr 2010, inzwischen über 100 eReader zahlreicher Hersteller getestet. Mehr erfahren
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