Sicherungskopien von gekauften eBooks

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Clouddienste stehen seit einigen Jahren sehr hoch im Kurs – ohne kommt kaum noch ein Serviceprovider über die Runden. Dabei ist es im Grunde völlig egal, was für Dienste eigentlich geboten werden. Auch vor dem eBook macht diese Entwicklung nicht Halt, was insbesondere dem Wegbereiter Amazon zu verdanken ist, der bereits früh auf eine Cloudlösung zum unkomplizierten eBook-Kauf und Download gesetzt hat. Auch die Tolino-Allianz bietet einen vergleichbaren Service, ebenso wie Kobo und in Kürze auch PocketBook. Aber die Internetdienste sind keineswegs ein Allheilmittel, denn auch wenn sie besonders bequem nutzbar sind, sollte man immer Sicherungskopien der erworbenen Dateien am lokalen Rechner anlegen.

Auch wenn die Datensicherheit bei den großen Anbietern grundsätzlich sehr gut ist, mit einhunderprozentiger Sicherheit sind die Dateien auch dort nicht geschützt. In erster Linie kann durch Änderungen am System oder gar Lizenzprobleme und -streitigkeiten der Zugriff auf einzelne eBooks unterbrochen sein.

Im Gedächtnis sind hier z.B. der relativ lange Ausfall des Adobe-Systems und auch der Amazon Cloud Services geblieben. In beiden Fällen ließen sich entweder gar keine Downloads mehr vornehmen, oder die kopiergeschützten eBooks (bzw. ACSM-Dateien) ganz einfach nicht mehr öffnen. Gelegentlich kommt es außerdem vor, dass Anbieter nur eine begrenzte Anzahl an Downloads gewähren und man so z.B. nach dem 15. Herunterladen keinen weiteren Zugriff auf die Datei mehr bekommt.

In den AGB der verschiedenen Anbieter sind zudem Passagen zu finden, die klarstellen, dass der Downloadzugang eine freiwillige Leistung ist und Kunden nach dem Kauf kein Anrecht darauf haben. Bei eBook.de heißt es beispielsweise: „Die Möglichkeit zum erneuten Herunterladen von eBooks und Audiodateien stellt einen freiwilligen Service von eBook.de dar, den diese jederzeit beenden kann. eBook.de behält sich daher das Recht vor, die Möglichkeit zum erneuten Daten-Download von eBooks und Audiodateien jederzeit vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen und / oder einzelne eBooks oder Audiodateien aus dem Kundenkonto des Kunden zu löschen“. Auch bei quasi allen anderen Anbietern sind entsprechende Abschnitte zu finden.

Zu guter Letzt kann es natürlich auch passieren, dass ein Anbieter einfach die Pforten schließt, wie das z.B. vor nicht allzu langer Zeit beim Sony Reader Store geschehen ist.

Lokale Sicherung am heimischen PC

Langer Rede, kurzer Sinn: eBooks die man gekauft hat, sollte man gleich herunterladen und auf der Festplatte des Heimcomputers sichern.

Dabei ist wichtig zu beachten, dass kopiergeschützte eBooks (mit harten DRM), die nicht von Amazon stammen, mit Adobe DRM versehen sind. Lädt man ein solches eBook aus dem Shop herunter, erhält man zunächst eine ACSM-Datei. Dabei handelt es sich allerdings noch nicht um das eigentliche Buch, sondern nur um einen Container, der die Downloadanweisung für Adobe Digital Editions, bzw. den eBook Reader beinhaltet.

In anderen Worten: Um ein so heruntergeladenes eBook zu sichern, muss man die ACSM-Datei zuerst in ADE öffnen. Erst daraufhin wird die eigentliche ePub-Datei heruntergeladen.

Hinweis: Weiterführende Informationen zu eBook Formaten.

Ist das erledigt, klickt man in der Bibliotheksübersicht von ADE mit der rechten Maustaste auf den Buchtitel und wählt aus dem Kontextmenü „Datei im Explorer anzeigen“. Aus dem nun geöffneten Dateiexplorer-Fenster kann man die ePub-Datei kopieren und an einem beliebigen anderen (sicheren) Ort wieder einfügen.

Hinweis: Fragen zur Adobe ID und ADE werden in diesem Artikel beantwortet.

Ist das legal?

Da man mit eBooks in der Regel nur eine Nutzungslizenz erwirbt und die Datei nicht besitzt, ist manchmal nicht ganz klar, was man nun eigentlich darf und was nicht.

Eine Sicherungskopie kann man in diesem Zusammenhang völlig bedenkenlos anlegen. Man kann die eBooks auch auf mehreren Geräten öffnen, denn Adobe unterstützt bis zu sechs Geräteautorisierungen gleichzeitig. Das gilt ebenso für eBooks die man bei Amazon gekauft hat, auch hier sind Mehrfachkopien von Dateien unproblematisch.

Beachten sollte man jedoch, dass die Kopie, insbesondere nicht mit harten DRM versehener Dateien, an einem sicheren Ort geschieht, auf den keine fremden Personen Zugriff haben. eBooks die mit weichem DRM (digitale Wasserzeichen) versehen sind, lassen sich nämlich von jedermann nutzen und auch zum Käufer zurückverfolgen. Sollten solche Dateien über Umwege ins Internet gelangen, kann das für den ursprünglichen Käufer problematisch werden.

Wie dem auch sei – um die Frage der Zwischenüberschrift nun klar und deutlich zu beantworten: Ja, Sicherungskopien sind legal.

Auch im Urlaub hält doppelt besser

Aber nicht fur für den Heimgebrauch zahlt sich eine Kopie aus, auch wenn man den eReader für Urlaubsreisen vorbereitet, empfiehlt es sich, doppelt zu packen. Es kommt immer wieder vor (insbesondere in der Vergangenheit hat man relativ häufig davon gelesen), dass sich die Software eines Lesegeräts auf so fatale Weise verabschiedet, dass nur noch ein „Hard-Reset“ weiterhilft und alle im Speicher befindlichen Inhalte gelöscht werden.

Solche Probleme treten dem Anschein nach mittlerweile zwar immer seltener auf, was der ständigen Weiterentwicklung zu verdanken sein dürfte, aber ganz ausschießen lässt sich dieser Extremfall auch weiterhin nicht.

Sofern der eBook Reader eine Speicherkartenerweiterung besitzt, sollte man alle am Gerät befindlichen eBooks duplizieren und die Speicherkarte für die Urlaubsreise ebenfalls einpacken. Im Fall des Falles kann man diese später verwenden und steht später nicht ohne Lesestoff da. Für eReader ohne Erweiterungsmöglichkeit bleibt nur die Option ein Notebook oder Tablet (mit USB-Host-Funktion) entsprechend vorzubereiten und ebenfalls einzupacken.

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Noch bevor Kindle und Tolino in Deutschland an den Start gegangen sind, hat Chalid seinen ersten eBook Reader im Jahr 2007, aus Begeisterung an der Technik, aus den USA importiert. Als Mitbegründer und Chef-Redakteur hat er seit der Gründung von ALLESebook.de, im Jahr 2010, inzwischen über 100 eReader zahlreicher Hersteller getestet. Mehr erfahren
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