eBook Steuersatz: Daten und Fakten
Der hierzulande reguläre Steuersatz auf eBooks ist immer wieder ein Diskussionsthema, sowohl bei Konsumenten mit einem eBook Reader als bevorzugtes Lesegerät, als auch bei den Händlern. eBooks gelten in Europa als Serviceleistung und sind daher mit dem regulären Steuersatz des jeweiligen Landes zu besteuern. In Deutschland sind dies 19 Prozent (Österreich: 20 Prozent), während gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (Österreich: 10 Prozent) verkauft werden.
Würde der ermäßigte Steuersatz auch bei eBooks gelten, ließe sich die Gewinnspanne der Verlage erhöhen, oder die Ersparnisse an den Kunden weitergeben.
EU setzt auf Bestimmungslandprinzip
In einem größeren Zusammenhang sind in dieser Hinsicht aber auch die Tätigkeiten großer internationaler Konzerne wie Apple oder Amazon zu nennen. Dadurch, dass die Steuersätze innerhalb der EU unterschiedlich hoch sind, können diese Konzerne mit offiziellem Firmensitz in Luxemburg, die dortige Steuer von nur 3 Prozent auf eBooks abführen – statt 19 Prozent. Dem schiebt die EU-Kommission ab 2015 aber einen Riegel vor.
Ab 1. Januar 2015 wird das Bestimmungslandprinzip gelten, d.h. der abzuführende Steuersatz richtet sich dann nicht mehr nach dem Firmensitz, sondern nach der Anschrift des Käufers. Für einen deutschen Kunden müssen dann also 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt werden, für einen Kunden aus Luxemburg weiterhin 3 Prozent.
Deutsche eBook-Händler dürften angesichts der neuen Richtlinie jubeln, denn damit werden faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt. Das gilt übrigens nicht nur für eBooks, sondern für alle digitalen Dienstleistungen.
eBooks als Serviceleistung oder als Buch?
Es wird auch schon über die nächste Änderung in Hinblick auf die eBook-Besteuerung debattiert. Am 24. Oktober sind Vertreter der EU zusammengetroffen, um die Angleichung der eBook-Steuern an die ermäßigten Buch-Steuern zu diskutieren.
Frankreich und Luxemburg haben die Steuern auf eBooks schon gesenkt – entgegen der EU-Richtlinie. Dafür wurden im Februar 2013 Verfahren gegen die beiden Länder eröffnet (siehe unten), die bisher allerdings zu keinem Abschluss gekommen sind. In Frankreich gilt daher weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 5,5 Prozent auf eBooks, in Luxemburg 3 Prozent.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob die Klage nicht sowieso schon vom sich möglicherweise bald ändernden EU-Recht eingeholt wird. Laut Insidern stehen die Zeichen darauf, dass eBooks in Zukunft ebenfalls mit dem ermäßigten Steuersatz verkauft werden sollen. Dies sei eine direkte Folge der Alleingänge von Frankreich und Luxemburg, da die EU-Kommission die beiden Länder nicht dazu bringen konnte, deren Steuern wird zu erhöhen.
Die Verfahren gegen Frankreich und Luxemburg stehen offenbar vor keinem baldigen Abschluss, womit eine Änderung der eBook-Besteuerung möglicherweise die schnellste Lösung für die restlichen EU-Länder bringen könnte. Die Beratungen am 24. Oktober sind jedenfalls noch zu keinem Ergebnis gekommen und man darf annehmen, dass dies auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
20.12.2011: Großbritannien: Wird die Umsatzsteuer auf eBooks gesenkt?
eBooks kämpfen zur Zeit in Großbritannien mit einem ähnlichen Problem wie in anderen europäischen Länder: während die Print-Ausgaben mit reduzierten Steuersätzen belegt werden, sind für eBooks die vollen 20% an Mehrwertsteuer fällig. Dies macht schnell Preisvorteile, welche auf Grund des digitalen Formats gewährt werden können zunichte und sorgt für Unmut bei den Kunden – man will doch schließlich nicht für ein virtuelles Gut mehr ausgeben als für das physische Pendant. Die Folge ist womöglich ein gebremstes Wachstum des eBook-Marktes, welcher bei reduzierter Mehrwertsteuer wohl etwas anziehen könnte.
So oder so ähnlich dürfe dies auch das britische Parlamentsmitglied Tom Blenkinsop sehen, denn er drängt auf eine Senkung der Steuer für eBooks in Großbritannien. Dass dies derzeit nicht EU-konform wäre stört ihn hierbei nicht. So argumentiert er, dass auch Frankreich und Luxemburg bereits diese Schritte gesetzt hätten und Kunden von reduzierten eBook-Preisen profitieren würden.
Meiner Ansicht nach ist eine Reduzierung der eBook-Mehrwertsteuer schon lange überfällig – ein wirklich schlüssiger Grund für die Bevorzugung von Print-Ausgaben ist nicht ersichtlich. Ein von der EU ausstehender Review, welcher 2012 beginnen dürfte, könnte sich mit diesem Problem befassen, denn in einem erst kürzlich verfassten Memo wird von der EU angemerkt:
„A review of the VAT rates structure seems therefore to be justified. The Communication sets out the following guiding principles for such a review: […] Similar goods and services should be subject to the same VAT rate and progress in technology should be taken into account in this respect“
Dies würde somit möglicherweise auch den Sektor der eBooks betreffen, welcher wohl zu besagten Gütern gehören sollte. Dass hier ein Ergebnis erst Ende 2013 vorliegen dürfte, könnte jedoch wohl dazu beitragen, dass auch eventuell weitere Länder die Problematik vorerst selbst in die Hand nehmen um dem eBook-Markt schon frühzeitig die Beinfesseln abnehmen zu können.
22.12.2011: Luxemburg senkt Steuersatz von eBooks auf 3 Prozent
Nach Frankreich senkt auch Luxemburg den Mehrwertsteuersatz von eBooks auf den reduzierten Steuersatz normaler Bücher – von 15 Prozent auf 3 Prozent. Laut Börsenblatt befürchtet der Europäische Verleger-Verband FEP, dass „Internetfirmen wie Amazon und Apple, die ihr Europa-Geschäft von Luxemburg aus betreiben, die Hauptprofiteure dieser Regelung sein werden.“
Bei elektronisch übermittelten Inhalten, die der Endkunde unabhängig vom Herkunftsland kaufen kann, greift erst ab 2015 das Bestimmungsland-Prinzip. Wenn es so weit ist, muss der Händler die digitalen Güter mit dem Steuersatz des Herkunftslandes des Kunden verkaufen. Bis dahin können Luxemburger Firmen ab 2012 dank der Reduktion, eBooks mit 3 Prozent Umsatzsteuer an Endkunden liefern. Deutsche und österreichische Händler müssen währenddessen weiterhin die reguläre Mehrwertsteuer von 19 bzw. 20 Prozent abführen.
Wie der Europäische Verleger-Verband zu Recht fürchtet, könnten heimische Händler durch diesen Schritt benachteiligt werden. Als Kunde darf man sich über die Änderung natürlich freuen. Ein eBook welches bis dato 10 Euro gekostet hat, könnte in Zukunft für ca. 8,6 Euro verkauft werden. Die Preisdifferenz zum Papierbuch würde damit jedenfalls deutlich wachsen. Es bleibt allerdings offen, ob Amazon oder Apple die Gunst der Stunde auch tatsächlich nutzen um ihre Marktposition zu stärken.
Nachdem nun sowohl Frankreich als auch Luxemburg die Mehrwehrtsteuer auf eBooks im Alleingang senken und in Großbritannien ebenfalls eine Debatte darüber entbrannt ist, könnte ein solcher Schritt auch bald in Deutschland und Österreich folgen. Besonders wenn hemische Händler benachteiligt sind und die Steuergelder im Ausland verschwinden, sehen sich die verantwortlichen Politiker vielleicht im Zugzwang.
29.12.2011: Kindle Direct Publishing: Mehrwertsteuer fällt von 15 auf 3 Prozent
Vor wenigen Tagen haben wir berichtet, dass die Mehrwertsteuer auf eBooks in Luxemburg von 15 auf 3 Prozent gesenkt wird. Damit ist Luxemburg das zweite Land in der EU (nach Frankreich), welches einen Alleingang außerhalb der EU-Regulatorien wagt und die Mehrwertsteuer auf eBooks anpasst. Ab 1. Januar 2012 wird es so weit sein.
Der Europäische Verleger-Verband FEP hat schon zur Ankündigung der Senkung befürchtet, dass “Internetfirmen wie Amazon und Apple, die ihr Europa-Geschäft von Luxemburg aus betreiben, die Hauptprofiteure dieser Regelung sein werden“. Und er sollte Recht behalten.
Amazon nutzt die Gunst der Stunde und passt die Kindle Direct Publishing (KDP) Angebote in Europa an. Dies teilt man aktuell via E-Mail den auf KDP tätigen Autoren mit.
KDP ist die Selbstpublikationsplattform von Amazon, welche es jedem/r erlaubt, eigene eBooks auf Amazon zu veröffentlichen. Autoren können die Preise für eBooks selbst bestimmen, wobei Amazon auf den festgesetzten Preis des Autors noch die Mehrwertsteuer aufschlägt. Mit der Senkung des Steuersatzes fallen nun auch die KDP-Preise, da Amazon in Europa von Luxemburg aus operiert.
Für sonstige Buchangebote aus Deutschland, Österreich und anderen Ländern in denen eine gesetzliche Buchpreisbindung besteht, ändert sich zum aktuellen Zeitpunkt (noch) nichts. Dies könnte aber der erste Schritt zu einer Vereinheitlichung der eBook-Steuern in Europa auf einen geringeren Steuersatz sein.
08.07.2012: EU-Kommission geht gegen reduzierten eBook-Steuersatz vor
Mit 1. Januar 2012 wurde der Steuersatz auf eBooks in Frankreich und Luxemburg auf 7 bzw. 3 Prozent gesenkt. Da eBooks in Europa als Serviceleistung gelten, ist EU-weit normalerweise der jeweils gängige reguläre Steuersatz gültig. In Deutschland und Österreich sind das z.B. 19 bzw. 20 Prozent.
Schon als Frankreich und Luxemburg die Steuersenkung auf eBooks angekündigt haben, gab es Vermutungen, dass dies die EU-Kommission auf den Plan rufen wird. Bereits im Januar mussten die beiden Länder Erklärungen zu ihrem Vorgehen abgeben bzw. die Änderung rückgängig machen – was nicht geschah. Als Folge hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Nun haben beide Länder einen Monat lang Zeit, Stellung zu beziehen und ihre Position darzulegen. Sollte Brüssel mit der Argumentation nicht einverstanden sein, wird man fordern, die Steuersätze wieder anzuheben. Die EU-Kommission sieht im reduzierten MwSt.-Satz auf eBooks jedenfalls eine Wettbewerbsverzerrung, was aber insofern absurd ist, da sich die regulären MwSt.-Sätze innerhalb der EU z.T. sowieso massiv unterschieden. Es sind aber wohl nicht die kleinen eBook-Händler die der EU ein Dorn im Auge sind, sondern die US-Vertretungen von Amazon und Apple, welche nun mit dreiprozentiger MwSt. aus Luxemburg tätig sind und für den eBookverkauf letztendlich überhaupt keine Steuern an die Länder abführen, in denen sie tätig sind. Großbritannien, Polen und die Niederlande haben auch aus diesem Grund Beschwerde eingereicht.
Die französische Reaktion folgte prompt. Frankreich erklärt, dass eBooks die gleichen Inhalte wie normale Bücher enthalten, womit auch der gleiche Steuersatz gelten müsse. Außerdem will man dem Markt Aufschwung verleihen und letztendlich folge man sowieso nur dem Ziel der EU, Onlineangebote niedriger zu besteuern. Das erste Argument dürfte wohl am schwersten wiegen, ob die EU-Kommission dies allerdings auch so sieht, werden wir in einigen Wochen erfahren.
10.07.2012: Frankreich senkt Steuern auf Bücher wieder auf ursprünglichen Wert
Die französischen Buchhändler dürfen sich freuen: Mit Antritt der neuen Regierung wurde eine Änderung rückgängig gemacht, welche den sowieso schon angeschlagenen Buchhandel noch weiter in die Bredouille gebracht hat. Anfang 2012 wurde nämlich nicht nur der Steuersatz von eBooks auf 7 Prozent gesenkt, sondern die Versteuerung der normalen Papierbücher von 5,5 Prozent auf 7 Prozent angehoben.
Frankreich wollte so ein 60 Millionen Euro Loch im Haushaltsbudget stopfen. Der Verlegerverband Syndicat national de l’édition (SNE) hat die Unverhältnismäßigkeit dieser Steuererhöhung schon damals kritisiert, denn diese Summe wäre bei der Schuldentilgung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und würde dem Haushaltsbudget nicht wirklich helfen. Dahingegen könnte der Buchmarkt aber nachhaltig geschädigt werden.
Das sah nun auch die aktuelle Regierung Frankreichs so, welche nun angekündigt hat, die Änderung rückgängig zu machen. Auch eBooks sollen von der Steuersenkung profitieren. Der neue bzw. alte Steuersatz soll ab 1. Januar 2013 gültig sein. Dieses Datum wurde gewählt, um den Buchhändlern genügend Zeit für die erneute Umstellung zu geben.
12.07.2012: Wer zahlt am meisten eBook-Steuern?
Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat die EU-Kommission gegen Frankreich und Luxemburg ein Vertragsverletzungverfahren eingeleitet. Grund dafür sind die gesenkten Steuersätze auf eBooks. In Frankreich beträgt der ermäßigte Steuersatz (aktuell noch) 7 Prozent, in Luxemburg nur 3 Prozent. Andere EU-Staaten haben deshalb Beschwerde eingelegt.
Beide Länder wollen mit dem neuen Steuersatz der technischen Entwicklung der letzten Jahre Rechnung tragen und dem in Europa nur schleppend wachsenden digitalen Buchmarkt so Auftrieb verleihen. Besonders im Gegensatz zu den USA muss man sich fragen, weshalb der eBook-Markt hierzulande trotz des immer größer werdenden Angebots nur langsam an Fahrt aufnimmt. Eine mögliche Antwort dafür lässt sich in der Besteuerung der eBooks finden, welche normalerweise nicht vom ermäßigten Steuersatz profitieren. Dadurch unterscheiden sich die Endpreise für Konsumenten/innen kaum von den Papierbuchpreisen. Zeit also einen Blick auf die Steuersätze einiger EU-Staaten zu werfen.
Wie man in der Grafik (oben) sehen kann, unterscheiden sich sowohl die regulären als auch die ermäßigten Steuersätze zum Teil erheblich. Besonders groß ist der Unterschied in Großbritannien, wo Bücher steuerfrei verkauft werden, eBooks mit dem gleichen Inhalt und ohne physische Substanz aber mit 20 Prozent besteuert sind. Macht das Sinn? Aber auch in anderen Ländern sind die Unterschiede teilweise beträchtlich.
Man wird nun abwarten müssen, wie die EU-Kommission weiter vorgeht bzw. wie die beiden betroffenen Länder auf eine Weisung aus Brüssel reagieren würden. Sollten die ermäßigten Steuersätze auf eBooks nämlich aufrecht bleiben, könnte das einen Dominoeffekt zur Folge haben und weitere Länder könnten nachziehen. Dies würde hoffentlich auch in Deutschland und Österreich sinkende eBook Preise bedeuten.
20.07.2012: Spanien erhöht MwSt. auf 21 Prozent; eBook Markt ebenfalls betroffen
Im Moment geistert die Meldung durch diverse Blogs, dass Spanien den Steuersatz auf eBooks im September von 18 Prozent auf 21 Prozent erhöhen wird. Das ist zwar richtig, allerdings betrifft die Änderung nicht nur eBooks, sondern alle Güter die nicht vom ermäßigten Steuersatz profitieren. Spanien hat im Zuge der Krise nämlich die reguläre Mehrwertsteuer erhöht.
Der ermäßigte Steuersatz, welcher z.B. für gedruckte Bücher gilt, und bei 4 Prozent liegt, bleibt (vorerst) unangetastet.
Den eBook Markt wird das sicherlich nicht positiv beeinflussen, allerdings dürfte das im Moment wohl das kleinste Problem der spanischen Wirtschaft sein. Die großen eBook Händler wie Amazon, Apple oder Kobo wird die Steueränderung allerdings nicht betreffen, denn deren europäische Firmenzentralen (bzw. der Content-Vertrieb) befinden sich in der 3-Prozent-Steueroase Luxemburg. Unsere kleine Übersicht von letzter Woche stimmt jedenfalls nicht mehr ganz:
Spanien Steuersätze:
- eBooks: 21 Prozent
- Gedruckte Bücher: 4 Prozent
07.12.2012: Frankreich: 78 Prozent wollen keine eBooks
Nicht nur in Deutschland und Österreich sind eBooks auf dem Vormarsch, sondern auch in Frankreich. Doch obwohl die Nutzerzahlen weiter steigen, weigern sich viele Franzosen ein digitales Buch zu lesen. Ganze 78 Prozent der befragten Personen wollen kein eBook lesen, wobei es im März 2012 mit 90 Prozent sogar noch mehr waren.
Gleichzeitig hat sich der Anteil an eBook-LeserInnen im gleichen Zeitraum auf 14 Prozent verdoppelt. Davon besitzt nur ein geringer Anteil von 18 Prozent einen eBook Reader zum Lesen der elektronischen Werke. 37 Prozent nutzen dafür lieber ihr Tablet.
Unklar ist, wie die Verteilung in Deutschland und Österreich aussieht. Aber wenn man sich ansieht wie groß die Nachfrage nach dedizierten eBook Readern ist, dann vermutlich ein bisschen anders. Der Amazon Kindle Paperwhite ist seit Wochen ausverkauft und wird aktuell mit einer Lieferzeit von 5-7 Wochen angegeben. Auch das schwarze, touchscreenlose Kindle-Modell für 80 Euro war zwischenzeitlich nicht mehr auf Lager. Bei der Konkurrenz sieht es nicht anders aus: Auch der Kobo Glo ist bei den meisten Onlinehändern oft nur kurz auf Lager, was wohl daran liegt, dass die gelieferten Chargen nicht groß genug sind um die Nachfrage zu decken. Auch in meiner örtlichen Thalia Filiale waren die Bookeen HD Frontlight schnell vergriffen, ebenso auf der österreichischen Thalia-Homepage sind die Geräte aktuell nicht zu haben. Man sieht also, dass die Nachfrage quer durch die Bank offenbar recht groß zu sein scheint.
Der eBook-Müdigkeit der Franzosen steht der geringere Steuersatz auf eBooks entgegen. Während die Nachfrage hierzulande schnell zunimmt, wir aber in Deutschland und Österreich 19 bzw. 20 Prozent Mehrwertsteuer für ein digitales Buch bezahlen müssen, zahlt man in Frankreich nur 7 Prozent. Aber mal abwarten wie sich die französische eBook-Müdigkeit nach dem Weihnachtsgeschäft entwickelt. Da werden ja traditionell mehr Bücher und Elektronikartikel verkauft, sodass sich das Bild wieder grundlegend wandeln könnte.
17.12.2012: Deutschland: Petition für reduzierten Mehrwertsteuersatz bei eBooks
Schon mehrmals haben wir von den unterschiedlichen Steuersätzen auf eBooks innerhalb der EU und rund um die Welt berichtet. In den USA ist die Besteuerung verschiedener Güter Sache eines Bundesstaates. In New York wurde im letzten Jahr z.B. beschlossen, dass eBooks steuerfrei verkauft werden dürfen.
Innerhalb der EU sieht es nicht so gut aus, denn hier gelten eBooks als Steuerleistung und müssen nach geltendem EU-Recht regulär besteuert werden. Für Deutschland und Österreich bedeutet dies einen Steuersatz von 19 bzw. 20 Prozent, während gedruckte Bücher mit 7 bzw. 10 Prozent deutlich niedriger besteuert sind. Schon mehrmals war die Rede davon, dass diese Ungleichheit in Zukunft EU-weit geändert werden solle – auch um dem eBook-Markt unter die Arme zu greifen. Passiert ist jedoch noch nichts.
Frankreich und Luxemburg haben nicht so lange gewartet und den ermäßigten Steuersatz auf eBooks ausgedehnt. In Frankreich sind eBooks nun mit 7 Prozent, in Luxemburg mit 3 Prozent besteuert. Amazon kam dies sehr gelegen, denn der US-Versandhändler operiert in Europa von Luxemburg aus, sodass man die KDP-eBooks gleich günstiger anbieten konnte.
Der EU-Kommission und einigen Nachbarländern gefiel der Alleingang von Frankreich und Luxemburg hingegen nicht, sodass Ermittlungen wegen Wettbewerbsverzerrungen eingeleitet wurden. Frankreich erklärt, dass eBooks die gleichen Inhalte wie normale Bücher enthalten, womit auch der gleiche Steuersatz gelten müsse. Eine Entscheidung seitens der EU gab es bisher nicht.
Nun soll auch Deutschland nachziehen, wenn es nach einer Petition geht, die an den deutschen Bundestag gerichtet ist. Der Steuersatz soll demnach auch auf 7 Prozent gesenkt werden, sodass die Ungleichbehandlung von eBooks und gedruckten Büchern ein Ende findet. In der Begründung zum Petitionsstart heißt es dazu: „Für gedruckte Bücher gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7%, da Bücher als Kulturgut gelten, das allen Bevölkerungsschichten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen sollte. Da dies in gleichem Maße auch auf eBooks zutrifft, sollte für elektronische Bücher der gleiche Steuersatz gelten. Des weiteren sollten Menschen mit einer Sehschwäche, die auf eBooks wegen der Möglichkeit der Schriftvergrößerung angewiesen sind, nicht steuerlich benachteiligt werden.“
Dem kann ich mich jedenfalls nur anschließen. Damit die Petition im Bundestag aber auch behandelt wird, müssen bis zum 10. Dezember zumindest 50.000 Personen unterzeichnen. Im Moment sind es nur 428 Unterschriften, womit es leider zweifelhaft ist, dass das Ziel erreicht wird. Das Erreichen der 50.000er Hürde würde die Steuersenkung aber natürlich auch nicht garantieren und in Anbetracht der derzeitigen EU-Ermittlungen gegen Frankreich und Luxemburg, ist es zweifelhaft, ob Deutschland einen Alleingang wagt.
Dennoch: Deutsche BundesbürgerInnen sollten an der Petition teilnehmen, denn bisher gab es keine Anstalten, dass man den Steuerstaz anpassen wolle. Ist das Medieninteresse aber groß genug, könnte Bewegung in die Sache kommen.
23.01.2013: Deutscher Kulturrat will ermäßigten Steuersatz für eBooks
Immer wieder ein heißes Thema wenn es um die wirtschaftliche Komponente von eBooks geht, ist die Besteuerung. Während in den meisten Ländern normale Druckausgaben von Büchern reduzierten Mehrwertsteuersätzen unterliegen, dürfen diese (obwohl inhaltlich meist ident) nicht auf eBooks angewendet werden. Dies resultiert schlussendlich in einer deutlich höheren Besteuerung der digitalen Werke, was in manchen EU Ländern bis zu 20% Unterschied ausmachen kann.
Ein Unterschied, den viele Freunde der neuen Technologie nicht hinnehmen wollen, wie z.B. auch der deutsche Kulturrat. Dieser fordert nämlich, dass eBooks zukünftig in Deutschland mit dem reduzierten Steuersatz von 7% versehen werden. Als Vorbild nimmt man sich hierbei Frankreich, welche bereits im vergangenen Jahr die Anpassung vorgenommen haben, weswegen der deutsche Kulturrat auch just das derzeit stattfindende Regierungstreffen zwischen Frankreich und Deutschland zum Anlass nimmt um hier Kritik an Deutschland zu üben und den Vergleich mit Frankreich herzustellen. Im Falle Frankreichs muss man jedoch anmerken, dass hier die Mehrwertsteuersenkung gegen den Willen der EU geschehen ist. Denn die EU hat zwar bereits die Evaluierung einer möglichen Steuerreduktion für eBooks in Angriff genommen, eine vorzeitige Reduktion würde jedoch eine Wettbewerbsverzerrung bedeuten und könnte somit eine Klage durch die EU nach sich ziehen.
Den reduzierten Mehrwertsteuersatz macht sich jedenfalls bereits Amazon in Luxemburg zu nutze. Denn von hier aus verkauft man seine eBooks bei nur 3% Mehrwertsteuer – ein deutlicher Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern welche in Deutschland 19% auf eBooks aufschlagen müssen.
22.02.2013: EU-Kommission will niedrigeren eBook Steuersatz verbieten
Es kommt wie es kommen musste: Die EU-Kommission wird Klage gegen Frankreich und Luxemburg wegen Senkung des Mehrwertsteuersatzes für eBooks erheben. „Die Bereitstellung digitaler Bücher gilt als eine auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung, die nicht zum ermäßigten Satz besteuert werden darf“, heißt es in der Presseerklärung.
Schon in den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission die beiden Länder aufgefordert Stellung zu dem Vorgehen zu nehmen und den Mehrwertsteuersatz wieder auf reguläres Niveau anzuheben. Das ist allerdings nicht geschehen. Frankreich hat als Reaktion in einer Stellungnahme zu Protokoll gegeben, dass eBooks die gleichen Inhalte wie normale Bücher enthalten würden und somit auch der gleiche Steuersatz zu gelten habe. Außerdem will man dem Markt Aufschwung verleihen und letztendlich folge man sowieso nur dem Ziel der EU, Onlineangebote niedriger zu besteuern.
Klage richtet sich gegen Alleingang
Dabei richtet sich die Klage der EU-Kommission gar nicht gegen die eBooks als steuerbegünstigtes Gut, sondern die Tatsache, dass es durch die Alleingänge von Frankreich und Luxemburg „zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Wirtschaftsbeteiligten in den übrigen Mitgliedsstaaten“ der EU kommt.
Der für Steuern zuständige EU-Kommissar Šemeta erklärte hierzu: „Es steht außer Frage, dass die steuerliche Behandlung traditioneller und digitaler Bücher geklärt werden muss. Genau damit ist die Kommission derzeit im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze beschäftigt. Zwischenzeitlich müssen sich die Mitgliedstaaten an die Prinzipien des Fair Play halten. Die Missachtung der MwSt-Vorschriften für digitale Bücher schadet dem Binnenmarkt und widerspricht dem Grundsatz des fairen Steuerwettbewerbs.“
Die Auswirkungen dieses unlauteren Wettbewerbs seien in den Mitgliedsstaaten mit ordnungsgemäßen Mehrwertsteuersätzen deutlich spürbar.
Ermäßigter Steuersatz auf eBooks schon Ende des Jahres?
Eines der Leitprinzipien der derzeitigen Überprüfung der Mehrwertsteuersätze sieht vor, dass für ähnliche Gegenstände der gleiche Steuersatz gelten sollte und dabei auch der technische Fortschritt berücksichtigt wird. Bis Ende 2013 sollen Vorschläge vorliegen, um die Situation laut EU-Recht zu regulieren. Es wäre also gut möglich, dass die EU-Kommission für Ende des Jahres eine offizielle Steuersenkung auf eBooks bekannt gibt. Bis es so weit ist, will man allerdings sicherstellen, dass alle Beteiligten nach den selben Regeln spielen.
Auch in Deutschland wurde von verschiedenen Seiten bereits für eine Senkung des eBook-Steuersatzes plädiert. Im November 2012 wurde eine Petition gestartet, die an den deutschen Bundestag gehen sollte und zum Ziel hatte, den ermäßigten Steuersatz auch auf eBooks auszuweiten. Damit die Forderung aber überhaupt behandelt wird, hätte es 50.000 Unterschriften gebraucht. Letztendlich kam man aber gerade mal auf 2.275 Unterzeichner.
Vor wenigen Wochen meldete sich dann der deutsche Kulturrat zu Wort, welcher ebenfalls eine Steuersenkung für eBooks gefordert hatte. Aber auch hier verlief die Forderung bisher ergebnislos. Vermutlich wird sich auch so lange nichts tun, bis die Klage der EU-Kommission gegen Frankreich und Luxemburg verhandelt wurde.
Unterschiedliche Steuersätze auf Bücher und eBooks in der EU
Letztendlich muss man die Argumentation der EU-Kommission aber auch hinterfragen, denn innerhalb Europas gelten sowieso schon unterschiedliche Steuersätze (siehe unten).
Schon bevor die Steuern auf eBooks in Luxemburg auf 3 Prozent gesenkt wurden, hatten dort ansässige Firmen einen Vorteil gegenüber vielen anderen Händlern, denn der Mehrwersteuersatz ist in Luxemburg mit nur 15 Prozent um bis zu 10 Prozent niedriger als in anderen EU-Ländern. Auch wenn sich die Situation mit der Mehrwertsteuersenkung verschärft hat, im Grunde hat sie sich nicht geändert, sodass die Argumentation der EU-Kommission hier nicht unbedingt ganz schlüssig ist.
Man darf also gespannt sein wie die Klage ausgeht, denn sollte man Frankreich und Luxemburg nicht verurteilen, dürfte das vermutlich auch baldige Auswirkungen auf den Rest Europas haben.
15.11.2013: Frankreich: Niedriger Steuersatz nur für DRM-freie eBooks?
Wir haben ja in der Vergangenheit schon mehrmals davon berichtet, wie in Frankreich und Luxemburg dem nationalen Recht bei der Besteuerung von eBooks der Vorzug gegeben wird. Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit bereits Schritte angekündigt, um die beiden Länder wieder auf Linie zu bringen. Bisher aber ohne Ergebnis.
Aktuell gilt in Frankreich für alle eBooks der ermäßigte Steuersatz von 5,5 Prozent. Das ist der gleiche Steuersatz der auch für gedruckte Bücher gilt. Abgesehen von Luxemburg (3 Prozent) gilt im Rest Eruopas der jeweilige reguläre Mehrwertsteuersatz auf eBooks, da diese als Dienstleistung angesehen werden, nicht als Buch. Die EU berät aktuell über die zukünftige Position in dieser Frage. So wäre es durchaus möglich, dass die eBook-Besteuerung schon bald europaweit auf das ermäßigte Steuerniveau fällt.
Neuer Gesetzesentwurf in Frankreich
Frankreich legt in der Zwischenzeit aber nochmal nach und will die bestehenden Gesetze wieder ändern. Dabei nähert man sich der EU allerdings nicht an, sondern macht noch einen Schritt rückwärts. Wie Buchreport unter Berufung auf Livres Hebdo berichtet, hat die französische Nationalversammlung eine Gesetzes-Initiative akzeptiert, die vorsieht, dass der vergünstigte Steuersatz nur noch auf DRM-freie eBooks gelten solle. Ab 1. Januar 2015 soll die neue Regelung in Kraft treten. Bevor das allerdings passiert, sollte der französische Senat das Ganze noch bestätigen. Aber selbst wenn das nicht geschieht, kann die Nationalversammlung grundsätzlich den Alleingang beschreiten und das Gesetz verabschieden.
Während die vorige Regelung bereits EU-Recht verletzt hat, sieht es bei der jetzt angestrebten Lösung vermutlich sogar noch schlechter aus einen EU-Konsens zu finden. Mit dem neuen Vorstoß werden eBooks je nach Anbieter ungleich behandelt, was eine Wettbewerbsverzerrung darstellen dürfte.
Soll Amazon geschwächt werden?
Es stellt sich zudem auch die Frage, worauf der neue Vorstoß genau abzielt. Denn der Gesetzesentwurf bezieht sich nicht direkt auf die DRM-Freiheit, sondern im Speziellen auf Nutzungslizenzen und Interoperabilität von eBook-Formaten.
Nutzungslizenzen gibt’s aber auch bei DRM-freien eBooks und Interoperabilität ist auch mit Adobe DRM weitestgehend gewährtleistet. Möglicherweise steht also gar nicht der DRM-Schutz grundsätzlich am Pranger, sondern das geschlossene Amazon-Ökosystem. Das würde auch gut zur zuletzt getroffenen Regelung passen, wonach Amazon reduzierte Bücher nicht mehr versandkostenfrei verschicken darf. Hier stärkt Frankreich dem stationären und unabhängigen Buchhandel ganz klar den Rücken, was auch Ziel dieser neuen Änderung sein könnte.
Da die Nutzungslizenzen in der Gesetzes-Initiative besonderes Augenmerk erfahren, wäre es aber ebenso möglich, dass der eBook-Markt grundsätzlich umgewandelt werden soll und Nutzungslizenzen einem regulären Eigentumsrecht Platz machen sollen.
Dass Kunden in den Genuss der möglichen Steuervergünstigung kommen, ist allerdings unwahrscheinlich, denn auch in Frankreich gilt die Buchpreisbindung. Somit würde in erster Linie die Gewinnspanne der DRM-freien eBook-Händler steigen, gegenüber solchen Anbietern (Amazon) die auf geschlossene Systeme setzen.
Aktuell gibt es aber noch zu viele Fragezeichen um das Ganze abschließend bewerten zu können – insbesondere welche Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung bestehen müssen. Nachdem die französischen Buchmark-Gesetzesvorschläge in den vergangenen Jahren allesamt recht schnell abgehandelt wurden, werden die offenen Fragen aber vermutlich schon bald beantwortet werden. Wir halten euch auf dem Laufenden.
DRM-Steuer kommt nicht
Update: Vor rund einer Woche haben wir von dem Vorstoß der französischen Nationalversammlung berichtet (siehe oben), wonach DRM-geschützte eBooks vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen sein sollten. Dabei spielte besonders das Lizenzsystem bei eBooks bzw. auch die Formateinschränkung bei eBook Readern eine Rolle, denn laut den Verfassern der Gesetzes-Initiative seien eBooks mit DRM in einem geschlossenen Ökosystem keine echten Bücher und seien daher auch vom aktuell geltenden ermäßigten Steuersatz von 5,5 Prozent auszuschließen.
Nach nicht mal 24 Stunden gescheitert
Wie die französische Seite Actualitte berichtet, ist die Gesetzes-Initiative aber schon gescheitert. Sie wurde von der Regierung nicht einmal 24 Stunden nach dem Beschluss der Nationalversammlung wieder zurückgenommen.
Die französische Regierung führt zwei Gründe an, die für die Ablehnung der Anti-DRM-Initiative maßgeblich waren:
- Es ist bereits ein EU-Verfahren gegen Frankreich anhängig. Gegenstand ist der Alleingang des Landes bei der Senkung der Mehrwertsteuer auf eBooks, denn das ist laut EU-Recht nicht vorgesehen. Die französische Regierung befürchtet – völlig zu Recht – dass eine weitere Änderung ihre Position schwächen könnte und man damit auch das Verfahren verlieren würde.
- Während die Regierung zwar zustimmt, dass monopolistische Strukturen (Amazon) nicht erwünscht sind, ist man der Ansicht, dass eine Anpassung der Mehrwertsteuer und eine Verzerrung des Wettbewerbs nicht der richtige Weg ist, um solche Entwicklungen zu bekämpfen.
Der ungewöhnliche Vorstoß scheint damit gescheitert zu sein, wobei die Argumente der französischen Regierung auch unserer Einschätzung vor einer Woche weitestgehend gleichen. Ein EU-Konsens ließe sich mit einer solch wettbewerbsverzerrenden Regelung einfach nicht mehr treffen, wohingegen bei der aktuellen Gesetzeslage durchaus ein gütliches Ende möglich ist. Die EU berät aktuell nämlich sowieso darüber, ob der ermäßigte Steuersatz auch auf eBooks gelten solle, sodass Frankreich mit ein bisschen Glück mit einem blauen Auge davon kommen könnte, wenn die EU den ermäßigten Steuersatz für eBooks zulässt.
28.01.2014: Ermäßigter Steuersatz für eBooks soll kommen
Digitale Bücher haben neben vielen Vorteilen auch ein paar Nachteile. Einer davon ist die höhere Versteuerung der eBooks, denn nach EU-Recht werden sie als Dienstleistung eingestuft und sind damit mit dem regulären Satz von 19 Prozent versteuert. Würde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auch auf eBooks gelten, ließe sich die Gewinnspanne der Verlage erhöhen oder die Ersparnisse an die Kunden weitergeben.
Wie die deutsche Bundesregierung in einer Pressemitteilung bekannt gibt, soll diese Ungleichheit zwischen Buch und eBooks aber bald fallen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt dazu: „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der für gedruckte Bücher gilt, muss aus kulturpolitischer Sicht künftig auch auf elektronische Bücher angewandt werden. (…) Die ermäßigte Besteuerung trägt wesentlich zur Information und zu selbständiger Meinungsbildung in der Bevölkerung bei. Sie senkt nicht nur die Zugangsschwelle zum Buch und zu Zeitungen als Kulturgut, sondern auch zur darin enthaltenen Literatur und Berichterstattung. Dies ist davon unabhängig, ob der Leser das Buch oder die Zeitung in körperlicher Form in die Hand nimmt oder sich elektronische Versionen auf sein mobiles Lesegerät herunterlädt.“
Damit diese Zugangsschwelle möglichst niedrig ausfällt, soll der ermäßigte Steuersatz für eBooks bald auf die EU-Agenda gesetzt werden: „Im Koalitionsvertag haben wir insbesondere festgeschrieben, seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books und E-Zeitungen künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verbindlich Anwendung finden soll“. Die Buchpreisbindung soll dabei – wenig überraschend – unangetastet bleiben.
Ermäßigter Steuersatz nur noch eine Frage der Zeit?
Es ist das erste Mal, dass sich die deutsche Politik klar dazu äußert, den ermäßigten Steuersatz auch auf eBooks ausweiten zu wollen. Wann das geschehen soll, bleibt allerdings noch völlig offen.
Während Deutschland noch auf die Entscheidung der EU wartet, haben Frankreich und Luxemburg den Steuersatz auf digitale Bücher bereits angepasst. Dafür wurden sie allerdings von der EU-Kommission verklagt, denn ein solcher Alleingang verstößt gegen geltendes EU-Recht. Die vorangegangenen Klagedrohungen ließen beide Länder kalt, sodass der ermäßigte Steuersatz nicht zurückgenommen wurde. Bisher gibt es keine Informationen zum Ablauf des Verfahrens, sodass die Entscheidung zum ermäßigten Steuersatz möglicherweise noch vor dem Urteil gegen Frankreich und Luxemburg fällt.
Mit diesem relativ klaren Bekenntnis der deutschen Bundesregierung und dem Vorstoß von Frankreich und Luxemburg ist die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für eBooks wohl nur noch eine Frage der Zeit. Auf EU-Ebene wird ebenfalls bereits seit Ende Oktober 2013 darüber beraten.
28.04.2014: eBook Mehrwertsteuer soll auf 7 Prozent gesenkt werden
Es hat sich bereits zu Beginn des Jahres abgezeichnet, dass die Mehrwertsteuer auf eBooks in Deutschland auf 7 Prozent gesenkt werden soll, als Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte, dass der verminderte Steuersatz aus kulturpolitischer Sicht künftig auch auf elektronische Bücher angewandt werden müsse. Nun scheint sich diese Forderung weiter zu konkretisieren, denn wie Der Spiegel in einer Vorabmeldung berichtet, wird die Koalition die Senkung der Mehrwertsteuer nun offenbar tatsächlich aktiv anstreben. Dies soll nach der Klausur von Union und SPD am Montag und Dienstag bekanntgegeben werden.
Details zum Vorhaben fehlen allerdings noch und auch wenn einige Nachrichtenportale bereits von einer ausgemachten Sache sprechen, so wird die Umsetzung womöglich doch nicht so schnell möglich sein. Denn im Grunde ist das Vorhaben der Koalition ja nichts Neues. Bereits im Koalitionsvertrag gibt es den entsprechenden Verweis, der auch gleichzeitig die Erklärung dafür liefert, warum nicht unbedingt mit einer zeitnahen Senkung der Mehrwertsteuer zu rechnen ist:
„Den verminderten Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften will die Koalition beibehalten; er soll in Zukunft auch für Hörbücher gelten. Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann“, heißt es im Abschnitt „Kultur, Medien und Sport“.
EU-Recht steht (noch) im Weg
Die Senkung der Mehrwertsteuer soll auf europäischer Ebene realisiert werden und dort wird eigentlich schon seit Oktober 2013 darüber beraten. Ein Ergebnis scheint es noch nicht zu geben – zumindest nicht nach Außen hin. Je nachdem in welcher Form die vermeintliche Ankündigung der Koalition erfolgt, wäre es natürlich möglich, dass der Konsens auf EU-Ebene bereits gefunden wurde und nun bereits der Weg für eine nationale Umsetzung geebnet werden kann. Eine entsprechende Änderung des EU-Rechts müsste dann ebenfalls bald folgen. Man darf gespannt sein, ob die kommenden Tage Gewissheit bringen.
Im Falle einer Senkung stellt sich natürlich auch die Frage, ob es direkte Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise von eBooks geben wird. Die Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes könnte für viele eBooks eine doch merkliche Preisreduktion bedeuten: Um rund 10 Prozent würden die Preise fallen. Je nach Buchpreis können das natürlich nur Cent sein (z.B. von 4,99 auf 4,49 Euro), oder eben auch ein paar Euro (z.B. von 19,99 auf 17,97 Euro).
Es ist allerdings fraglich, ob eine Senkung der Mehrwertsteuer an den Kunden weitergegeben wird. Einen sofortigen Preissturz halte ich eher für unwahrscheinlich. Stattdessen dürften wir eher einen langsamen Rückgang der Preise erleben, der sich über viele Monate zieht. Die Durchschnittspreise von eBooks sinken aber ohnehin schon, sodass man wohl keinen großen Unterschied bemerken dürfte.
Solange die eBook-Erstellung und der -Vertrieb noch nicht zum typischen Verlagsalltag gehört, so lange gibt es noch Investitionen die man in diesem Bereich tätigen kann. Das Geld dafür ließe sich in Form der Steuerersparnis zumindest teilweise verdienen.
Einnahmeausfälle nicht quantifizierbar
Laut Bundesfinanzministerium wird alleine die Steuersenkung von Hörbüchern einen Einnahmeausfall von 35 Millionen Euro verursachen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung mit Verweis auf eine entsprechende Anfrage der Grünen-Fraktion.
Wie hoch der Ausfall bei den eBooks sein würde, ließ sich nicht beantworten. Weil sich der Bereich noch rasant verändert, könne eine entsprechende Einschätzung nur zeitnah erfolgen. Wenn man allerdings bedenkt, dass im Jahr 2012 bereits mehr eBooks heruntergeladen wurden als Hörbücher und der eBook-Absatz im Jahr 2013 bei zwei wichtigen Anbietern um weitere 80 Prozent bzw. der Umsatz mit digitalen Büchern laut GfK um 60 Prozent gewachsen ist, dann dürfte dem Fiskus im eBook-Bereich noch deutlich mehr durch die Lappen gehen. Wenn man davon ausgeht, dass eine eventuelle Steuersenkung sowieso erst im Jahr 2015 zum Tragen kommt und das eBook-Wachstum auch heuer ähnlich stark ausfällt, dann lässt sich eine genaue Einschätzung der möglichen steuerlichen Einnahmeausfälle kaum treffen – bis es eben tatsächlich so weit ist.
Ergänzung: Allerdings gilt dabei auch das ab 2015 in Kraft tretende Bestimmungslandprinzip zu berücksichtigen. Danach richtet sich der abzuführende Steuersatz nicht mehr nach dem Firmensitz, sondern nach der Anschrift des Käufers. Amazon & Co. müssen dann also nicht mehr nur 3 Prozent Mehrwertsteuer in Luxemburg bezahlen, sondern 7 Prozent in Deutschland. Bisher geht der deutsche Staat in dieser Hinsicht bei einigen Unternehmen also leer aus. Somit könnte ab 2015 trotz einer Mehrwertsteuersenkung unterm Strich also trotzdem ein Plus stehen, da besonders von Amazon Einnahmen anstehen, die bisher gefehlt haben. Der Versandhändler ist immerhin der größte eBook-Händler in Deutschland. Das ist übrigens auch ein Grund warum die eBook-Preise wohl nicht plötzlich sinken werden, denn unterm Strich bleibt bei den Verlagen durch das Bestimmungslandprinzip bei Amazon dann auch weniger hängen.
Jedenfalls heißt es jetzt erst mal, abwarten und Tee trinken, was die kommenden Tage bringen. Einen Alleingang Deutschlands (wie von Frankreich und Luxemburg vollzogen) zur Senkung der Mehrwertsteuer auf eBooks wird es vermutlich nicht geben, womit ich eher mit einer noch weiteren Wartezeit rechne.
Bildquelle: Andreas Neufahrt, flickr
18.05.2014: Großbritannien will eBook-Steuern nicht senken
Während sich die große Koalition in Deutschland vor Kurzem darauf geeinigt hat die eBook Steuern senken zu wollen, sieht es in anderen Teilen Europas nicht so gut aus. Wie The Bookseller berichtet, hat eine parlamentarische Anfrage in Großbritannien ergeben, dass aufgrund der aktuellen EU-Bestimmungen zur Klassifizierung der eBooks als elektronische Dienstleistung, vom britischen Steuerminister noch keinerlei Überlegungen angestellt wurden, die eBook-Steuern zu senken. Demnach hat man auch offenbar nicht vor irgendetwas in die Richtung zu unternehmen.
In Deutschland will man sich unterdessen für eine Mehrwertsteuersenkung auf EU-Ebene stark machen (indem eBooks nicht mehr als elektronische Dienstleistung bewertet werden). Alleingänge wie von Frankreich und Luxemburg, wo der eBook-Steuersatz bereits seit geraumer Zeit auf dem verminderten Satz für gedruckte Bücher liegt, wird es nicht geben.
Nun wird sich aber zeigen müssen, wie gut sich die Forderungen innerhalb der EU durchsetzen lassen, denn auch wenn die Stellungnahme aus Großbritannien nicht automatisch bedeutet, dass man sich gegen die Steuersenkung stellt, so wäre das dennoch möglich. Ab 2015 gilt nämlich das Bestimmungslandprinzip, d.h. eBook-Händler müssen ihre Steuern dann dort abführen, wo der Käufer seinen Wohnsitz hat.
Bis zu 100 Millionen Euro Verlust durch Steuersenkung
Im Jahr 2013 war der Umsatz mit digitalen Büchern in Großbritannien mit 300 Millionen Pfund (rund 370 Millionen Euro) mehr als doppelt so groß wie in Deutschland (160 Millionen Euro). Beim aktuellen Steuersatz von 20 Prozent wären das Einnahmen von knapp über 60 Millionen Euro die dem Fiskus im Falle einer Mehrwertsteuersenkung verloren gehen würden. Auf gedruckte Bücher werden in Großbritannien keine Steuern erhoben. Wenn man davon ausgeht, dass auch im Vereinigten Königreich (wie in den USA) ein eBook-Anteil von 30 Prozent erreicht werden wird, dann läge der Steuerausfall in so einem Fall sogar bei knapp 100 Millionen Euro.
Ob sich Großbritannien (und andere EU-Staaten) diese wachsenden Steuereinnahmen entgegen lassen wollen, wird sich also noch zeigen müssen. Zwar handelt es sich bei diesen Zahlen natürlich immer nur um einen Tropfen am heißen Stein der Staatsfinanzen, aber in Zeiten der Sparkurse sind offenbar auch solche Beträge wichtig. Das hat die französische Regierung im Jahr 2011 bewiesen, als man beschloss, den verminderten Steuersatz anzuheben, um 60 Millionen Euro mehr in die Haushaltskassen zu spülen. Die Änderung wurde von der aktuellen Regierung zwar wieder rückgängig gemacht, aber das Vorgehen zeigt jedenfalls sehr deutlich, dass auch ein Mehr an „kleinen“ Steuereinnahmen mehr als willkommen ist.
Man wird also sehen müssen, ob es sich bei der oben genannten Antwort des Steuerministers bloß um eine nüchterne Sachverhaltsdarstellung handelt, oder man einer Bewegung zur Steuersenkung innerhalb der EU auch entgegenstehen wird.
05.03.2015: EuGH: Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf eBooks verstößt gegen EU-Recht
Wie heißt es so schön? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Das trifft auch in diesem Fall zu: Anfang 2012 hat Frankreich den Steuersatz auf eBooks von regulär 19,6 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Auch Luxemburg ist diesen Weg gegangen und hat den Steuersatz der Digitalbücher auf 3 Prozent gesenkt. Kurz nachdem die Steuervergünstigungen in Kraft getreten sind, gab’s auch schon die Schelte von der EU-Kommission. Der nationale Alleingang der beiden Länder sei nicht akzeptabel, weshalb man eine Stellungnahme verlangt hat.
Die Statements haben die Kommission offenbar nicht überzeugt, sodass letztendlich gegen die beiden Länder geklagt wurde. Nun ist das Urteil da: Frankreich und Luxemburg verstoßen gegen EU-Recht. Also nichts neues im Westen …
Der Richterspruch folgt in der Argumentation der bisherigen Linie, wonach eBooks keine Güter sondern Dienstleistungen sind und deshalb der reguläre Mehrwertsteuersatz anzuwenden sei. Das ist auch der Grund, weshalb eBooks seit jeher höher besteuert werden als gedruckte Bücher aus Papier.
Zukunft weiterhin ungewiss
Nun werden die beiden Länder ihre Steuersätze wohl anpassen müssen, was allerdings nicht bedeutet, dass dies permanent der Fall sein muss. Die EU hat bereits im Jahr 2013 über die eBook-Klassifizierung beraten (bisher ohne Ergebnis) und auch die deutsche Bundesregierung fordert eine Änderung der Einstufung und eine Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf eBooks. Mit Frankreich und Deutschland als Förderer des eBooks stehen die Chancen letztendlich zwar gut, dass der reduzierte Steuersatz zukünftig auch (irgendwann) auf eBooks gilt, allerdings gibt es auch (mögliche) Gegner einer Gesetzesanpassung.
Großbritannien beabsichtigt nämlich nicht, den Steuersatz zu senken, wie aus einer parlamentarischen Anfrage im Jahr 2014 hervorgeht. Der Grund: In Großbritannien ist der eBook-Umsatz riesig (rund 370 Millionen Euro im Jahr 2013). Im Falle einer Gesetzesänderung würden dem Fiskus 60 Millionen Euro an Steuereinnahmen verloren gehen, denn auf gedruckte Bücher wird im Vereinigten Königreich keine Steuer erhoben. Bei weiterem eBook-Wachstum könnte der Steuerausfall sogar in Richtung der 100 Millionen Euro gehen.
Es bleibt also weiterhin spannend, in welche Richtung sich die Sache entwickeln wird. Mit dem heutigen Urteil steht jedenfalls fest, dass die Alleingänge von Frankreich und Luxemburg – wenig überraschend – nicht akzeptiert werden. Für Deutschland war das aber ohnehin nie im Gespräch und da seit Anfang 2015 das Bestimmungslandprinzip bei der Besteuerung von eBooks gilt (d.h. die Steuerhöhe und Abgabe erfolgt unter Berücksichtigung des Herkunftslands des Käufers, nicht mehr des Verkäufers), ändert sich für hiesige eBook-Leser ohnehin nichts.