OGH-Urteil: Thalia Österreich umgeht die Buchpreisbindung ganz legal

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Wenn es um die Buchpreisbindung geht, dann sind Branchenvertreter immer sofort zur Stelle, wenn ein Bruch vermutet wird. So auch in Österreich, wo Thalia vor 2 Jahren kurzerhand Rabattgutscheine für den Online-Buchkauf ausgegeben hat.

Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz erlaubt Nachlässe von bis zu 5 Prozent. Thalia hat allerdings in verschiedenen Ausgaben des Newsletters Gutscheine beigefügt, mit denen über die Homepage des Unternehmens verbilligt eingekauft werden konnte. Ab einem Bestellwert von 20 Euro gabs 5 Euro Rabatt, ab 40 Euro waren es 10 Euro Abzug. Die Gutscheine lagen auch zur freien Entnahme in den Filialen auf und wurden außerdem verteilt. Ein klarer Fall von Unterwanderung der Buchpreisbindung, oder?

Buchpreisbindung kontra freier Warenverkehr

Nicht ganz, denn auf der Rückseite der Gutscheine befand sich der Hinweis, dass der Online-Kauf von buch.de abgewickelt würde und die Bestellung nur direkt an die Heimadresse möglich war, d.h. nicht für die Abholung in der Filiale. Der Internetshop wird in Deutschland betrieben und hat mit der österreichischen Geschäftstätigkeit nicht direkt zu tun. Neben dem Buchpreisbindungsgesetz gilt auch das Recht auf freien Warenverkehr in der EU.

Und genau aus diesem Grund hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich in letzter Instanz rechtskräftig nach einem zweijährigen Streit die Vorgehensweise von Thalia für rechtens erklärt (4Ob57/13f). Die Rabattaktionen waren also völlig legal. Das ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für alle heimischen Betriebe ohne Internetshop im Ausland.

Aber viel wichtiger ist eigentlich noch die Feststellung, dass Amazon mit Sitz in Luxemburg demnach die Buchpreisbindung in Österreich einfach unterwandern und Bücher und eBooks zum Schnäppchenpreis verkaufen kann. Komisch, dass der Versandhändler bereits vor Jahren mit einer ähnlichen Rabattaktion aber massiven Protesten ausgesetzt war und letztendlich darauf verzichtet hat. Jetzt darf man gespannt sein, ob Thalia die Box der Pandora geöffnet hat und wie lange sich Amazon und andere ausländische Versandhändler noch an die alten Spielregeln halten, oder es Thalia gleichtun.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels äußert sich zur OGH-Entscheidung wie folgt: „Es ist bedauerlich, dass der OGH vor seinem Urteil die entscheidungsrelevanten Fragen nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat“. Weiter: „Da es der österreichischen Politik um eine vielfältige Buchkultur und ein dichtes Netz von Buchhandlungen als geistigen Tankstellen und Kulturorten geht, wäre es gut, wenn sie rasch handeln und die bestehenden gesetzgeberischen Spielräume beherzt nutzen würde.“

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