Gerichtsentscheid: Niederländische Second-Hand eBooks Seite muss offline gehen

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Bereits gelesene eBooks zu verkaufen ist nicht so einfach – einerseits weil man nur eine Nutzungslizenz erwirbt und oftmals unbekannt ist, ob man das überhaupt darf (gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden), andererseits weil unklar ist, wie der Verkauf überhaupt vonstatten gehen soll, ohne ins Illegale abzugleiten.

Denn während sich aktuelle Softwares im Normalfall über einen zentralen Server des programmierenden Unternehmens anmelden müssen und so kontrolliert werden kann, ob die Lizenznutzung nur entsprechend der vereinbarten Verträge erfolgt, ist das bei eBooks nicht möglich. Stattdessen können Nutzer ihre eBooks auf entsprechenden Plattformen hochladen, verkaufen und einfach weiterhin nutzen. Außerdem lassen sich auch illegal beschaffene Dateien auf diesem Weg verkaufen.

Genau hier liegt auch das Problem der niederländischen Plattform „Tom Kabinet“. Per Gerichtsentscheid muss die Webseite innerhalb der nächsten drei Tage offline gehen, andernfalls wird für jeden weiteren Tag eine Strafe von 1.000 Euro fällig.

Gebrauchtverkäufe von eBooks nicht grundsätzlich verboten

Hintergrund: Die Webseite wurde vom niederländische Branchenverband für das Verlagswesen verklagt, da die Seite Autorenrechte verletze und die illegale Verbreitung von eBooks ermögliche – so der Vorwurf. Das Gericht folgte der Argumentation, hält aber ausdrücklich fest, dass es bei der Entscheidung nicht um ein generelles Verbot zum Verkauf von „gebrauchten“ eBooks geht, sondern nur um den konkreten Fall, denn offenbar haben die Anwälte des Branchenverbandes eindrucksvoll gezeigt, wie einfach es ist, illegal eBooks in Umlauf zu bringen.

In der Folge muss die Plattform nun innerhalb von drei Tagen offline gehen. Als Chance das Online-Verbot wieder aufzuheben, gibt es allerdings die Möglichkeit, Maßnahmen zu setzen, um den illegalen Tausch bzw. Vertrieb von eBooks zu verhindern. Sollte „Tom Kabinet“ nachweisen können, dass solche Maßnahmen implementiert wurden, darf die Seite wieder ans Netz.

Wie vor wenigen Tagen berichtet, arbeitet Sony aktuell auch an einem neuen Kopierschutz für eBooks, der noch im April an den Start gehen soll. Angeblich soll damit auch der legale Second-Hand-eBook-Verkauf realisiert werden können. Man darf gespannt sein.

Noch bevor Kindle und Tolino in Deutschland an den Start gegangen sind, hat Chalid seinen ersten eBook Reader im Jahr 2007, aus Begeisterung an der Technik, aus den USA importiert. Als Mitbegründer und Chef-Redakteur hat er seit der Gründung von ALLESebook.de, im Jahr 2010, inzwischen über 100 eReader zahlreicher Hersteller getestet. Mehr erfahren
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