„Gebraucht“-eBook-Verkauf auch in Deutschland illegal … vorerst

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so schnell kann es gehen. Da haben wir gerade noch von der Entscheidung in den USA berichtet, wonach der Wiederverkauf von MP3-Dateien (und damit vermutlich auch eBooks) von einem Gericht für illegal erklärt wurde, jetzt wurde ein ähnliches Urteil in Deutschland gefällt.

„Bei digitalen Dateien gibt es keinen Qualitätsverlust durch Benutzung. Deshalb bräche der Primärmarkt für digitale Kreativgüter zusammen, wenn Verbraucher E-Books und andere digitale Inhalte einfach ,gebraucht‘ weiterverkaufen dürften“, heißt es seitens des Börsenvereins.

Klage wegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte gegen zwei Klauseln in den AGB eines Internetportals geklagt, welche den Erwerb und die Nutzung von eBooks und Hörbüchern betreffen. Den Käufern wird darin untersagt die gekauften Werke weiterzuverkaufen. Das Landgericht Bielefeld hat die Klage nun abgewiesen und bestätigt, dass diese Klauseln zulässig sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Begründung des Urteils zog man die herrschende juristische Auslegung heran, wonach Urheberrechte digitaler Werke nicht der sogenannten Erschöpfung unterliegen – im Gegensatz zu physischen Gütern. Daher gibt es auch keine Erschöpfung der Urheberrechte nach erstmaligem Verkauf des eBooks oder Hörbuches. der Europäische Gerichtshof hat vor nicht allzu langer Zeit ein Urteil gefällt, wonach der „Gebrauchtverkauf“ von Software allerdings zulässig ist, weshalb viele angenommen haben, dass dies auch auf andere digitale Güter zuträfe. Das ist jedoch nicht der Fall, da eBooks im aktuellen Urteil nicht als Software klassifiziert werden.

Hier kann man die ganze Urteilsbegründung nachlesen

Zustimmung des Rechteinhabers ist erforderlich

Damit eBooks und Hörbücher nochmals verkauft werden dürfen, bedarf es der expliziten Zustimmung des Rechteinhabers.

„Die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld liegt nicht zuletzt im Interesse der Leserinnen und Leser“, kommentiert der Börsenvereinjustiziar das Urteil. Für die Rechteinhaber ist die Entscheidung sicherlich eine Erleichterung, für eBook-Nutzer verschwindet aber bereits vor dem Start eine potentielle Quelle zum günstigeren eBook-Erwerb. Dass eine Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten für die Leser letztendlich in deren Sinne liegt, möchte ich bezweifeln.

Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn auch das Urteil zum Second-Hand-Verkauf von Software wurde erst in letzter Instanz vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Man darf also gespannt sein, wie die Sache ausgehen wird.

Noch bevor Kindle und Tolino in Deutschland an den Start gegangen sind, hat Chalid seinen ersten eBook Reader im Jahr 2007, aus Begeisterung an der Technik, aus den USA importiert. Als Mitbegründer und Chef-Redakteur hat er seit der Gründung von ALLESebook.de, im Jahr 2010, inzwischen über 100 eReader zahlreicher Hersteller getestet. Mehr erfahren
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