Illegales eBook-Portal sperrt nach Paywalleinführung ganz zu

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Hinweis: Hier findest du eine Liste zu legalen gratis eBook Downloads.

Update: Im Jahr 2013 wuchs der eBook Markt ungebremst weiter, im Kielwasser dieses Wachstums wurden aber auch die Buchpiraten groß. Die wohl bekannteste Seite Boox.to dürfte von der Entwicklung am meisten profitiert haben, was nicht zuletzt daran lag, dass deren damaliger Pressesprecher „Spiegelbest“ mit diversen Interviews viel Staub aufgewirbtelt hat.

Viel Lärm um nichts könnte man jetzt aber sagen, denn Boox.to gibt’s nicht mehr. Wir gehen deshalb der Einfachheit auch dazu über, die Seite im Klarnamen zu nennen.

Obwohl zur Jahresmitte noch große Pläne zur Expansion – auch zur Ausweitung unterschiedlicher Sprachangebote – angekündigt wurden, ist Boox.to kurz vor Jahreswechsel in den Weiten des Internets verschwunden. Nicht dass wir uns beschweren wollen, aber es stellt sich natürlich die Frage, wie es dazu gekommen ist, denn immerhin wurde schon längere Zeit versucht die Buchpiraten vom Netz zu nehmen – allerdings aufgrund der anonymen Tornetzwerk-Nutzung und Server im Ausland ohne Erfolg.

Die Nutzungsgebühr läutet das Ende ein

Der Anfang vom Ende war vermutlich die Einführung der Nutzungsgebühr, wonach Besucher zum (illegalen) eBook-Download mindestens 10 Euro berappen mussten und so drei Monate Zugriff auf den eBook-Bestand bekommen sollten. Pressesprecher Spiegelbest hat sich damals überraschenderweise verabschiedet, womit auch die Kommunikation nach außen mehr oder weniger eingestellt und der dazugehörige Blog irgendwann auch offline genommen wurde.

Mitte Dezember war Boox.to dann erstmals offline. Der offizielle Grund: Die Seite wurde gehackt. Auf der Startseite war der Hinweis zur „Real Warez Alliance“ zu finden. Direkt darunter hieß es „against commercial warez“ (gegen kommerzialisierte Warez). Hackerangriffe, DDos-Attacken und ähnliches kommen in der Warez-Szene immer wieder vor, was vermutlich oft auf gegenseitige Attacken der Betreiber zurückzuführen ist.

Kurios wird das Ganze, wenn man sich den Quelltext der gehackten angesehen hat. Dort gab’s nämlich im MD5-Hash die Nachricht „We know who you are“ (Wir wissen wer du bist/ihr seid). Zusammen mit dem oben genannten Hinweis gegen kommerzialisierte Warez-Angebote scheint das eine direkte Aufforderung an die Betreiber gewesen zu sein, das Angebot einzustellen. Und das ist ja nun geschehen.

Real oder Fake?

Man muss sich aber ernsthaft fragen, ob die ganze Geschichte auch wirklich so abgelaufen ist. Immerhin hatten die Betreiber genügend technisches Verständnis um die Seite gegen behördliche Zugriffe zu schützen und über viele Monate anonym zu bleiben. Da sollte man annehmen, dass auch die Homepage und der Server entsprechend abgesichert waren (wenngleich es natürlich kein 100%ig sicheres System gibt).

Und selbst wenn der Server wirklich gehackt wurde, wie sollen die Hacker an die Personendaten rangekommen sein? Die werden kaum irgendwo hinterlegt gewesen sein. Die IP-Adressen der Betreiber könnten natürlich mitgeloggt worden sein, aber auch das erscheint zweifelhaft.

Neue Plattform, alte Betreiber?

Wenn man jetzt noch bedenkt, dass die Betreiber im Oktober noch fleißig 10-Euro-Paysafe-Codes gesammelt haben und sich Spiegelbest damals überraschend direkt verabschiedet hat, erscheint das Ganze durchaus merkwürdig. Hinzu kommt noch, dass quasi pünktlich zum Abgang von Boox.to andere eBook-Piraten eine neue Plattform geöffnet haben. Gestartet wurde das neue Angebot mit dem eBook-Leak von Boox.to der das gesamte Archiv der Buchpiraten beinhaltet hat. Auch hier stellt sich die Frage: Woher stammt der Leak? Kam er von den Hackern der „Real Warez Alliance“ oder hat man diesen absichtlich gestreut um ein neues Angebot eröffnen zu können, ohne mit dem alten in Verbindung gebracht zu werden?

Was bleibt?

Wie auch immer die wahren Hintergründe für das Ende von Boox.to aussehen, für die zahlenden Besucher stellt sich jedenfalls die Erkenntnis ein, dass man sich auf illegale Angebote nicht verlassen kann und sein Geld besser in den legalen Vertrieb investiert.

Für die Rechteinhaber gibt’s nun jedenfalls eine kurze Verschaufpause. Mit Boox.to ist die bekannteste Piratenplattform vom Netz gegangen. Auch wenn es schon eine Alternative gibt, bleibt abzuwarten wie schnell und gut diese in die Fußstapfen von Boox.to treten kann. Viele Besucher werden es sich jetzt zwei Mal überlegen und Geld in solche Seiten investieren. Abgesehen davon gibt’s keine Berichte in den Massenmedien zur neuen Plattform, was bedeutet, dass deren Reichweite zweifellos deutlich geringer ist.

Jetzt heißt es aber jedenfalls die legalen Angebote weiter zu verbessern (ohne DRM!), damit den Buchpiraten schon zum Start der Wind aus den Segeln genommen wird. Man darf gespannt sein, ob es diesmal gelingt.

Originalmeldung: Die Plattform, deren Namen wir hier nicht nennen wollen, ist in den letzten Monaten zum wohl größten deutschsprachigen illegalen eBook-Downloadportal gewachsen. Im April dieses Jahres hat man über 800.000 Downloads verzeichnet.

Buchhandel und Verlagen ist das Portal verständlicherweise schon lange ein Dorn im Auge, weshalb auch einige Schritte unternommen wurden, dieses wieder von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Geklappt hat das allerdings nur kurzzeitig. Das Portal bzw. die Betreiber sind ins Tornetzwerk geflüchtet, inkl. Serverstandort im Ausland, sodass die Zugriffsmöglichkeiten seitens der hiesigen Behörden quasi unmöglich geworden sind. So bitter das für die Rechteinhaber dann letztendlich auch ist, aber der Zeitaufwand zur Verfolgung dürfte damit auch nicht mehr in Relation zu Nutzen und Kosten stehen.

Dass die genannte Plattform schon seit jeher ambitionierte Pläne hatte, lässt sich schnell aus den Blogposts der Vergangenheit schließen. Jetzt geht die Sache einen Schritt weiter. Anstatt weiterhin nur auf freiwillige Zahlungen zu bauen, um das nicht legale eBook Angebot zu erweitern, wird die Plattform ab Oktober einen verpflichtenden Nutzerbeitrag einführen. Der wird vermutlich irgendwo zwischen 2 und 5 Euro pro Monat liegen, wenn man den derzeitigen Aussagen der Betreiber glauben darf. Der Nutzungsbeitrag wird davon abhängen, wie lange sich der Server und die Plattform mit dem bereits erhaltenen Geld betreiben lässt.

Vom illegalen zum legalen Angebot?

In einem nachfolgenden Blogpost zur Ankündigung des Nutzungsbeitrags, wird ein Vergleich zu Spotify gezogen. Dabei handelt es sich um eine (legale) Musikflatrate für zahlende Kunden. Dabei scheint man (zumindest dem Anschein nach) einen ähnlichen Weg anzustreben und weist auch darauf hin, dass man als Betreiber der Plattform durchaus gesprächsbetreit wäre, um mit den Rechteinhabern einen Deal auszuhandeln. Wie viel Ernsthaftigkeit hinter der Aussage steckt, darüber kann man natürlich nur mutmaßen, aber nach derzeitiger Rechtsaufassung dürften Gespräche sowieso nur schwer möglich sein, denn das hieße, dass man über die illegalen Aktivitäten der letzten Monate hinwegsehen müsste. Ob dazu wirklich jemand bereit ist, darf zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt bezweifelt werden.

Interessant könnte die Sache aber dennoch werden, denn auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Plattform einen Besucherrückgang verzeichnen wird, so werden vermutlich keine massiven Einbrüche stattfinden. Das wird auch indirekt im genannten Blogpost bestätigt. Dort wird darauf hingewiesen, dass die zuvor für 2 Monate geltenden 10 Euro Nutzungsbeitrag nun jedenfalls bis Ende des Jahres gültig sein werden – vielleicht sogar noch länger. Der Nutzungsbeitrag scheint die Besucher also nicht unbedingt abzuschrecken.

Bestehende Angebote gilt es zu überarbeiten

Damit zeigt sich wieder einmal , dass auch „Piraten“ bereit sind für Inhalte zu bezahlen. Und da sind wir wieder bei einem brisanten Thema angekommen, welches die Digitalbranche schon seit jeher betrifft. Solange das legale Angebot in den Augen der Nutzer nicht stimmt, werden andere Methoden genutzt um an das gewünschte Material zu kommen. Die Musikindustrie hat aufgrund der damals ausufernden illegalen Downloads über Napster & Co. keine andere Wahl gehabt, als sich neu aufzustellen.

Auch wenn die eBook-Branche besonders hierzulande kein solch explosionsartiges Wachstum hingelegt hat und damit auch die illegalen Angebote nicht so massiv ins Gewicht fallen (d.h. auf die Gesamtumsätze gerechnet) wie damals bei der Musikindustrie, die Buchbranche könnte hier über kurz oder lang dennoch ins Hintertreffen geraten, wenn man sich gegen Veränderungen wehrt.

Das wohl größte Problem ist das Digital Rights Management (DRM), welches eBook-Kauf und -Nutzung unnötig verkompliziert. Ein weiteres Problem stellt ohne Zweifel auch die Preisgestaltung bei eBooks dar. Häufig sind die Preisreduktionen auf das digitale Gut ausgesprochen gering, d.h. der Preisvorteil den die Verlage durch die wegfallenden Vertriebswege und Produktionskosten haben, werden viel zu selten an die Kunden weitergegeben. Darüber hinaus sind eBooks in Deutschland mit 19 Prozent Mehrwertsteuer (Ö: 20 Prozent) als Dienstleistung deutlich höher versteuert als das Gegenstück aus Papier (D: 7 Prozent; Ö: 10 Prozent). All diese Dinge sind der Kundengewinnung sicherlich nicht förderlich.

Das haben einige Verlage zum Glück auch schon erkannt und bieten eBooks auch ohne harten DRM-Schutz an. Eine weitere Maßnahme um die eBook-Verkäufe attraktiver zu machen, ist die Bündelung von Papierbuch und digitalem Download. So gibt es auch Angebote, welche mit dem klassischen Papierbuch das passende eBook gleich beilegen.

Man darf also gespannt sein, wie sich das illegale Angebot weiter entwickelt und ob die Buchbranche sich etwas davon abschauen kann, um das eigene Angebot zu verbessern.

16.08.2013: Buchhandel gewinnt Prozess gegen Rapidshare

One-Click-Hoster stehen bei den Rechteinhabern aufgrund ihrer langjährigen Beliebtheit in der Piraterieszene schon lange auf der Abschussliste. Besonders medienwirksam wurde vor einiger Zeit Megaupload geschlossen, was einen gewissen Dominoeffekt zur Folge hatte, sodass andere Betreiber ihre Dienste freiwillig geschlossen haben.

Ein Urgestein der One-Click-Hoster ist aber nach wie vor aktiv: Rapidshare. Das schweizer Unternehmen wurde über die Jahre schon mehrmals verklagt und konnte zwar den einen oder anderen Sieg verbuchen, musste jetzt, wie Golem berichtet, aber eine deutliche Niederlage einstecken. 2012 wurde vom Hamburger Oberlandesgericht entschieden, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte über seinen Dienst ergreifen müsse. Geklagt wurde von den beiden Verlagen Campus und De Gruyter, welche vom Börsenverein des deutschen Buchhandels als Musterverfahren unterstützt wurden.

Revision zurückgewiesen, Urteil bestätigt

Rapidshare hat Revision eingelegt – und verloren. Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen und bestätigte das Hamburger Urteil. Damit wird auch festgestellt, dass die bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend waren. D.h. die illegalen Inhalte dürfen nicht erst nach Hinweis der Rechteinhaber gelöscht, sondern müssen aktiv von Rapidshare blockiert werden. Als Störer können damit auch jene gelten, die den Speicherplatz zur Verfügung stellen.

„Die Bestätigung des Urteils vor dem Bundesgerichtshof  ist wegweisend und ein entscheidender Schritt. Speicherdienste wie RapidShare tragen Verantwortung für die bereit gestellten Inhalte, sie können sich nicht mehr hinter vagen Ausreden verschanzen. Die Zeiten sind vorbei, in denen man mit illegal zur Verfügung gestellten Inhalten problemlos Geld verdient hat“, so die freudige Feststellung des Hauptgeschäftsführers des Börsenvereins.

Was ändert sich?

Ob das Urteil allerdings irgendeinen besonderen Unterschied macht, darf bezweifelt werden. Wie bereits erwähnt, haben zwar einige One-Klick-Hoster den Betrieb eingestellt, nachdem Megaupload geschlossen wurde, allerdings sind auch mehrere neue hinzugekommen, deren Betreiber im sicheren nicht-europäischen Ausland sitzen. Rechtliche Schritte gegen diese Anbieter sind also nur schwer möglich.

Darüber hinaus operieren längst nicht mehr alle Anbieter von illegalen Downloads mit Hilfe von One-Click-Hostern. Die größte illegale Downloadplattform für eBooks nutzt z.B. einen eigenen Server um die Dateien zu hosten.

Einzig für Rapidshare selbst dürfte das Geschäft einen (weiteren) deutlichen Knick erfahren. Bereits im Mai wurden 45 der 60 Mitarbeiter des Unternehmens entlassen. Ob man die Geschäftstätigkeit mit den neuen Auflagen fortsetzen kann, ist unklar. Eine Stellungnahme von Rapidshare steht noch aus.

23.08.2013: Downloadzahlen in einem halben Jahr mehr als verdoppelt

Vor zwei Wochen haben wir davon berichtet, wie das vermeintlich größte deutschsprachige illegale Downloadportal für eBooks „b***.to“ in Zukunft nur noch zahlenden Besuchern zugänglich sein soll. Da habe ich zwar einen leichten Besucherrückgang prophezeit, aber bezweifle nach wie vor, dass die Seite massive Einbußen hinnehmen wird müssen.

Mindestens so interessant wie eine solche Kaffeesatzleserei ist aber ein Blick in die Vergangenheit und Gegenwart. Im April dieses Jahres haben wir davon berichtet, dass die Plattform an die 800.000 Downloads alleine in einem Monat verzeichnen würde. Letztendlich wurden die Prognosen sogar übetroffen, sodass Ende April 900.000 Downloads am Zähler standen.

Ein Blick auf die aktuellen Statistiken zeigt, dass das Wachstum weiterhin stabil geblieben ist und man inzwischen fast an der Zwei-Millionen-Marke kratzt. 1,75 Millionen Downloads prognostiziert das System der Plattform anhand der aktuellen Downloadzahlen für August. Das ist eine Steigerung von 150 Prozent seit März (703.530 Downloads). Von solchen Zahlen kann so mancher legaler eBook-Händler nur träumen.

Downloadstatistiken des Portals

DRM-Schutz noch sinnvoll?

Für Oktober hat die Plattform geplant, Pflichtbeiträge einzuführen, was sicherlich einen Rückgang der Downloadzahlen bedeuten wird. Die große Frage die sich stellt ist: Um wie viel werden die Downloadszahlen zurückgehen?

Selbst wenn man von einem starken Besucherrückgang ausgeht, so sind die Wachstumszahlen für den Buchhandel und die Rechteinhaber durchaus alarmierend. Gleichzeitig beweisen sie auch eindrucksvoll, dass das Festhalten am DRM-Schutz mehr oder weniger Geldverschwendung ist. Schlimmer noch: Mit dem ungeliebten Kopierschutz erschwert man auch noch die legale Nutzung von eBooks. eBook-Piraten müssen sich dagegen mit keinen Einschränkungen rumplagen. Es wäre also höchste Zeit das eigene DRM-basierte Vertriebsmodell zu überdenken, welches offensichtlich keinen besonders großen Einfluss auf die Entwicklung der eBook-Piraterie hat.

Als Alternative bietet sich der Schutz mit digitalen Wasserzeichen an. Auch dieser kann zwar umgangen werden, erschwert allerdings die legale Nutzung der Dateien nicht. Digitale Wasserzeichen haben sich bereits bei Musik, Filmen und Serien bewährt.

Wie so oft, gilt auch hier: „Zeit ist Geld“. Das Weihnachtsgeschäft läuft gerade erst an und in den kommenden Monaten werden traditionell nicht nur viele Bücher, sondern auch massenhaft Elektronikprodukte verschenkt. eBook Reader dürften damit sehr weit oben auf der Liste stehen, womit die Zahl der (potentiellen) eBook-Piraten bis Anfang 2014 nochmals einen gewaltigen Schub bekommen wird.

Unterschiedliche Steuersätze auf Bücher und eBooks

Aber nicht nur die Rechteinhaber müssen sich überlegen, wie man am besten weitermacht. Auch von Seiten der Politik ist durchaus Handlungsbedarf vorhanden. Der Mehrwertsteuersatz auf eBooks liegt in Deutschland und Österreich nach wie vor bei 19 bzw. 20 Prozent und damit deutlich über dem gedruckter Bücher (7 bzw. 10 Prozent). Eine Anpassung des Steuersatzes bei eBooks würde (hoffentlich !) zu einer Preissenkung der digitalen Güter führen.

Steuersätze in der EU

In Frankreich und Luxemburg hat man die Steuersätze bereits auf eigene Faust gesenkt. Beide Länder sollten deshalb ursprünglich durch die EU-Kommission angeklagt werden, passiert ist seit der Ankündigung im Februar aber nichts. Zumindest arbeitet man bei der EU an einer Lösung, die bis Ende des Jahres fertig sein soll. Wie die aussieht, steht aber noch in den Sternen. Eine Senkung der eBook-Steuern wäre ebenso gut möglich wie eine Beibehaltung der aktuellen Regelung.

14.10.2013: B***.to führt Nutzungsbeitrag ein, Spiegelbest geht

In der Vergangenheit haben wir bereits mehrmals über die Plattform b***.to berichtet, die im Oktober, wie im Vorfeld angekündigt, einen verpflichtenden Mitgliedsbeitrag von rund 3,50 Euro pro Monat für alle Besucher eingeführt hat, die auch weiterhin auf das bisherige eBook-Angebot zurückgreifen wollen. Der Haken an der Sache: b***.to besitzt keine Vertriebsrechte für die meisten Titel.

Downloadzahlen geschrumpft und wieder ein wenig erholt

Zusammen mit der Einführung des Nutzungsbeitrags, gingen die Downloadzahlen zunächst deutlich zurück, was durchaus zu erwarten war. Bevor die Zugangsbeschränkung in Kraft getreten ist, haben viele Besucher die Internetleitungen aber nochmal richtig glühen lassen, denn da stieg die tägliche Zahl der Downloads laut eigener Aussage auf 120.000 an – von vorher durchschnittlich 90.000.

Mit der Zugangsbeschränkung sind die täglichen Downloadzahlen dann zuerst auf rund 30.000 gefallen, wobei sich diese Zahl inzwischen wieder auf 40.000 gesteigert hat. Damit hat man also rund 55 Prozent der vorigen Nutzer verloren.

Das klingt zunächst so, als ob sich die Rechteinhaber zurücklehnen können, immerhin hat die Plattform einen Großteil seiner Nutzer verloren und das ungehemmte Wachstum der letzten Monate scheint damit gegessen. Ganz so einfach kann man es sich aber nicht machen, denn mit den nun erfolgten Einnahmen der Nutzerbeiträge versprechen die Betreiber der Seite das eBook-Sortiment zu erweitern. Sollte das wirklich geschehen und das Angebot nun schneller wachsen als zuvor, dann wäre es durchaus möglich, dass auch die Zahl der Besucher – trotz Zwangsgebühren – wieder steigt. Zusammen mit dem gewachsenen eBook-Sortiment wäre das für die Rechteinhaber schlimmer als zuvor. Aktuell werden über 41.000 eBooks (zum größten Teil illegal) zum Download angeboten.

Sprachrohr Spiegelbest geht

Aber nicht nur beim Betrieb der Plattform gibt es Veränderungen, auch beim Auftritt wird sich nun vermutlich einiges ändern. Das Sprachrohr der Seite, mit dem Pseudonym Spiegelbest, konnte mit der richtigen Portion Selbstdarstellung genügend Aufmerksamkeit generieren, sodass es b***.to in den vergangenen Wochen und Monaten mehrmals in die Massenmedien geschafft hat. Die Interviews und Artikel zur Plattform wurden dabei immer sehr hitzig und kontrovers diskutiert. Letztendlich folge auf eines der Interviews sogar eine Anzeige gegen die Zeitungen, die es veröffentlicht haben.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Plattform wird sich nun aber vermutlich massiv ändern, denn Spiegelbest gab am vergangenen Wochenende seinen Rückzug bekannt. Dabei geben sowohl er, als auch die anderen Beitreiber der Homepage an, dass der Wegfall von b***.to freiwillig geschehen sei. Als Hauptgrund gibt Spiegelbest selbst an, dass die nun erfolgte Kommerzialisierung der Seite nicht mehr so recht mit seinen ideologischen Standpunkten übereinstimmt.

Woher der plötzliche Sinneswandel kommt, nachdem er in den vergangenen Monaten immer wieder lautstark die Werbetrommel für das neue Bezahlsystem bei b***.to gerührt hat, bleibt allerdings unerwähnt. Klar ist aber, dass sich Spiegelbest nicht aus der „eBook Warez“ Szene verabschieden wird. Ein neuer Blog wurde bereits eingerichtet und die Tätigkeit soll an anderer Stelle (möglicherweise in anderer Form) fortgesetzt werden.

Archiv 10.10.2011: Buchbranche will Warnhinweise vor illegalen Downloads

Rechtzeitig zur Frankfurter Buchmesse fordert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Einführung von Warnmeldungen beim illegalen Download von eBooks. Diese sollen bei Tauschbörsen den/die Nutzer/in darauf hinweisen, dass eBook-Piraterie strafbar sei.

Einer brancheninternen Untersuchung nach sind im Jahr 2010 rund 14 Millionen eBooks illegal heruntergeladen worden. Das entspricht 62 Prozent aller heruntergeladenen Titel. Wie in unserem anderen Artikel schon erwähnt, fließen in diese Schätzung allerdings auch alle legalen Gratisdownloads mit ein. Das macht sie natürlich etwas ungenau.

Man befindet sich jedenfalls in Gesprächen mit dem Deutschen Wirtschaftsministerium um in Zukunft entsprechende Schritte setzen zu können. Allerdings gibt es bisher noch nichts Handfestes. Kein Wunder, denn die Forderung ist aus technisch-praktikabler und rechtlicher Sicht völlig absurd. Um einen Download als illegal erkennen zu können, muss die entsprechende Datei erstmal durch den Provider analysiert werden. Dies würde es nötig machen, jeden Datenstrom zu überwachen – was datenschutzrechtlich bedenklich wäre.

Abgesehen davon würde der Datenabgleich selbst eine weitere Herausforderung sein, denn es wäre eine riesige Datenbank nötig, welche alle Buchtitel inklusive jeder Dateigröße auf den Bit genau beherbergen müsste. Selbst wenn es sowas gäbe, dann ließe sich dies leicht umgehen, indem die Dateien mittels einfacher Komprimier-Programme wie z.B. WinZip verpackt und mit einem Passwort versehen werden.

Diese Forderungen gehen also völlig an der Realität vorbei und erinnern stark an die angepeilten Maßnahmen der Musikindustrie vor einigen Jahren. Damals hatte das MP3-Format seinen Durchbruch und die Plattenlabels hatten nach und nach mit Umsatzeinbußen im CD-Verkauf zu kämpfen. Jahrelang hatte man gegen diese Entwicklung angekämpft, bis man erkannt hat, dass es wohl sinnvoller ist, mit der Zeit zu gehen. Die Serviceangebote wurden ausgeweitet und wurden besonders durch Apples Engagement preislich attraktiver als die CD-Gegenstücke. So gelang dem Musikmarkt noch rechtzeitig die Kurve zu kratzen.

Dem eBook-Markt steht wohl eine ähnliche Entwicklung bevor. Im Jahr 2010 war das Angebot am deutschen eBook-Markt eher bescheiden und obendrein auch noch schwer zugänglich. Mit den neuen eBook-Readern von Kobo, Sony, Thalia und Amazon ändert sich dies nun aber radikal, denn alle haben einen eigenen eBook-Store eingebaut, sodass selbst Technik-Laien schnell und einfach ein Buch kaufen und lesen können, ohne sich mit DRM-Ärgernissen oder ähnlichem herumzuschlagen. Was hier allerdings noch fehlt, sind vernünftige Preiskonzepte, denn aktuell sind die Preisvorteile bei eBooks kaum bis gar nicht vorhanden, was natürlich in Anbetracht ihrer Substanzlosigkeit und der Einfachheit im Vertrieb absolut keinen Sinn macht.

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Noch bevor Kindle und Tolino in Deutschland an den Start gegangen sind, hat Chalid seinen ersten eBook Reader im Jahr 2007, aus Begeisterung an der Technik, aus den USA importiert. Als Mitbegründer und Chef-Redakteur hat er seit der Gründung von ALLESebook.de, im Jahr 2010, inzwischen über 100 eReader zahlreicher Hersteller getestet. Mehr erfahren
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